VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es liegen folgende Bieterfragen vor, die ich Ihnen zur Kenntnis geben möchte:
1. ist diese Anforderung auch erfüllt, wenn der Fahrgast vor dem Durchführen einer geänderten Buchung die ursprüngliche Buchung löschen muss?
Antwort:
Ja, soweit die geänderte Buchung anstelle der alten (dann gelöschten) Buchung tritt und Buchungen etwaiger weiterer Fahrgäste der Fahrt unberührt bleiben.
2. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen dieser Anforderungen Bewegungsdaten minderjähriger Nutzer verarbeitet werden, welche nach DSGVO als besonders schützenswert angesehen werden:
Risiken sind hierbei:
- Vorwurf der Überwachung des Kindes
- Fehlendes Bewusstsein des Kindes, wer in Daten Einblick hat
- Missbrauchspotenzial, falls Daten weitergegeben oder unzureichend gesichert werden
Erforderliche Schutzmaßnahmen müssen hier also wie folgt sein:
- Explizite Einwilligungsabfrage mit Dokumentation (z. B. Double Opt-in)
- Transparente Informationen für Eltern UND Kinder (kindgerecht erklärt)
- Kein permanentes Tracking, nur statusbasierte Events ("Fahrt gestartet", "Fahrt angekommen")
- Opt-out für minderjährige Person jederzeit möglich
Diese Schutzmaßnahmen lösen hohe Aufwände beim AG, sowie beim AN aus. Wir bitten Sie diese Anforderung unter Anbetracht dieser Umstände zu streichen.
Antwort:
Es sind keine Familienkonten erforderlich. Die Leistungsbeschreibung wurde entsprechend überarbeitet und wurde in den Vergabeunterlagen ausgetauscht sowie dieser Nachricht als Anlage beigefügt. (Stand 21.10.2025).
Mit freundlichen Grüßen
M. Stegemann
Zentrale Vergabestelle
Kooperation Landkreise Lüneburg und Harburg
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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251021_ODM_Anlage1_Leistungsbeschreibung Stand 21.10.2025.pdf | 21.10.2025 | 401,2 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es liegt folgende Bieterfrage vor, die ich Ihnen zur Kenntnis geben möchte:
Bitte erläutern Sie, welche Bestandteile der Leistungsbeschreibung ab dem 01.12.2025 zwingend erfüllt sein müssen.
Antwort:
Es sind alle Bestandteile pflichtig zu erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Stegemann
Zentrale Vergabestelle
Kooperation Landkreise Lüneburg und Harburg
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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