Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis WP erhält den Zuschlag. Er berechnet sich wie folgt aus dem Gesamtpreis (auf eine ganze Zahl gerundet)
GP = B + d x (P + 3 x Z) + 250 x E
mit
B = einmalige Bereitstellungsgebühr zu Betriebsbeginn
P = monatl. Pauschale bis 35 Fahrzeuge im System
Z = Preis für jedes zusätzliche Fahrzeug im System
d = Projektlaufzeit in Monaten
E = Preis für zusätzliche Entwicklerstunde.
Weiter werden die Preise Z, P und E bei der Berechnung des Wertungspreises mit einem Aufschlag (WA) von 9,6 % zur Berücksichtigung der Preisgleitung (Vertrag über die Bereitstellung und Support einer Software zur Abwicklung von On-Demand-Fahrten ("ÖPNV-Taxi" und Rufbus) im Landkreis Lüneburg § 11) über die Laufzeit versehen (der Wertungsaufschlag wird auf eine ganze Zahl gerundet).
Die Berechnung erfolgt allein aus Gründen der Angebotswertung und bestimmt nicht die Vergütung. Die Berechnung des Wertungsaufschlages ist auf Vordruck 2 nachrichtlich dargestellt.
Der Wertungspreis berechnet sich als
WP = GP + WA
Die Berechnung des Wertungspreises ist im Preisblatt nachrichtlich dargestellt.
Kalkulationshinweise:
Die Preise B, P, Z sowie E sind in den Bieterangeboten zu anzugeben. Es sind Nettopreise, d.h. ohne Mwst., anzugeben. Zu kalkulieren ist der Preis für die Erbringung der Leistung wie in dem Vertrag über die Bereitstellung und Support einer Software zur Abwicklung von On-Demand-Fahrten ("ÖPNV-Taxi" und Rufbus) im Landkreis Lüneburg nebst Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, beschrieben. Dabei ist wie folgt vorzugehen:
- Unter B ist eine einmalige Bereitstellungsgebühr, die zu Beginn des Leistungszeitraumes fällig wird, zu kalkulieren.
- Unter P ist eine monatliche Pauschale für bis zu 35 zeitgleich im System frei gemeldete bzw. zu disponierende Fahrzeuge zu kalkulieren (inkl. Rufbusfahrzeuge). Sie wird ab dem ersten Monat der Leistungserbringung (ohne Testphase) fällig. Dabei sind allein die tatsächlich von den Taxiunternehmen oder dem Fahrpersonal für das ÖPNV-Taxi frei gemeldeten Fahrzeuge sowie die Rufbusfahrzeuge relevant, die Zahl der grundsätzlich im System registrierten Fahrzeuge spielt keine Rolle.
- Unter Z ist eine monatliche Pauschale für jedes hinzukommende verfügbar gemeldete bzw. zu disponierende Fahrzeug zu kalkulieren.
- Für etwaige Weiterentwicklungen der Software, bspw. zur Implementation neuer, nicht in den Vergabeunterlagen beschriebener Funktionen, hat der Bieter einen Stundensatz für eine Entwicklerstunde anzubieten (Preis E, vgl. Ziffer 10). Das maximale Kontingent beträgt 500 Stunden. Der Auftraggeber kann darauf innerhalb der vergaberechtlich zulässigen Grenzen zurückgreifen.
Der Preis Z für jedes zusätzliche Fahrzeug im System wird dabei mit dem Faktor 3 (es handelt sich dabei um die zu Wertungszwecken angesetzte und über die Laufzeit gemittelte Anzahl an hinzukommenden Fahrzeugen) sowie der Laufzeit d in Monaten gewichtet. Die Berechnung erfolgt allein aus Gründen der Angebotswertung und bestimmt nicht die Vergütung. Die Vergütung bestimmt sich anhand der tatsächlich zusätzlich zu disponierenden Fahrzeuge.
Die Vergütung (Vertrag über die Bereitstellung und Support einer Software zur Abwicklung von On-Demand-Fahrten ("ÖPNV-Taxi" und Rufbus) im Landkreis Lüneburg § 11) folgt der Struktur des Gesamtpreises GP. Die Größe Z wird zur Berechnung der Vergütung jedoch mit den tatsächlich hinzugekommenen Fahrzeugen sowie den entsprechenden Monaten, in denen diese Fahrzeuge hinzukommen, gewichtet. Preis E wird entsprechend der abgerufenen Entwicklerstunden vergütet.