Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 mit allen Ein- und Aufbauten sowie Gerätehalterungen zur Aufnahme der Standardbeladung nach DIN 14530 Teil 5.
Informationen zum Umfang der Arbeiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Die qualitiative Angebotswertung erfolgt im Rahmen einer Fahrzeugvorführung/Besichtigung. Termine dazu werden kurzfristig nach Angebotsöffnung abgestimmt. Diese sind innerhalb von zwei Wochen nach Angebotsöffnung durchzuführen.
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Verga-beverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern soll in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens erfolgen.
Die von Unternehmen gegebenenfalls im Verlauf des Verfahrens erbetenen personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Mit der Teilnahme am Verfahren erklären sich Unternehmen hiermit einverstanden. Soweit Unternehmen im Rahmen des Verfahrens dem Auftraggeber personenbezogene Daten von Dritten (Mitarbeiter, Nachunternehmer, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Referenzgeber) übermitteln, sind sie für das Vorliegen der jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligung der Dritten selbst verantwortlich.
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch in Textform. Die erforderliche Signatur gem. § 126b BGB wird in diesem Zusammenhang als "Containersignatur" automatisch über das "cosinex Bietertool" abgegeben. Die "Willenserklärung" erfolgt dadurch je Angebot, sodass sich jeder Bieter automatisch an seine hochgeladenen Dokumente bindet. Eine gesonderte Dokumentensignatur ist nicht erforderlich. Sollten Signaturmöglichkeiten in Dokumenten vorgesehen seien, handelt es sich um Standarddokumente, Die Signatur ist nicht zwingend erforderlich.
Sämtliche Vertragsbedingungen eines möglichen Auftragnehmers werden abgelehnt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.
Das Vergabeverfahren wird im Namen und im Auftrag der Samtgemeinde Lindhorst durchgeführt. Die Vergabestelle des Landkreises Schaumburg ist hierbei nur beratend und als ausführende Stelle tätig.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bewerbern bzw. Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Eigenerklärung zum fehlenden Russlandbezug der Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nicht-vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 (Russlandbezug) abzugeben.
Gesetzliche Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist eine Erklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen) sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB (im Formblatt 124) abzugeben.
Insolvenz und Liquditation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist eine Erklärung (im Formblatt 124) über den Bestand von Insolvenzverfahren und Liquidation abzugeben.
Jahresumsatz_Liefer- u. Dienstleistung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist der Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Nachunternehmereinsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist anzugeben (im Formblatt CSX 51, VVB 233 oder Nachunternehmerverzeichnis), ob Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Sofern dies der Fall ist, sind die Leistungsbereiche und die Namen der Nachunternehmer zu benennen.
Personalstand_Liefer- u. Dienstleistung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Es ist ein Nachweis zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den letzten drei Jahren zu erbringen. Die für die Projektleitung vorgesehene Person wird benannt.
Referenzen_Liefer u. Dienstleistung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Es sind drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen vorzulegen, die in den letzten drei Kalenderjahren erbracht wurden.
Die Nachweise müssen Angaben enthalten zu: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Registereintragung_Liefer- u. Dienstleistung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - Es ist eine Erklärung (im Formblatt 124) über die Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister abzugeben.
Auf Anforderung ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen_Liefer- u. Dienstleistung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Es sind Nachweise über die ordnungsgemäße Abgabe von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung zu erbringen und dafür die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, bzw. die Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen.
-