| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Samtgemeinde Lindhorst erreichten Bieterfragen, deren Beantwortung zur allgemeinen Klarstellung allen am Verfahren interessierten Bietern bereitgestellt wird:
Frage:
Leider konnten wir nicht zweifelsfrei feststellen, ob Anzahlungen zulässig sind. Da der §17 der VOL/B (VgV) Anzahlungen zwar grundsätzlich zulässt, jedoch die explizite Vereinbarung dieser vorschreibt, möchten wir Sie bitten, die genauen Zahlungsbedingungen zu konkretisieren.
Antwort:
Die Zahlungsbedingungen werden wie folgt konkretisiert:
Fahrgestell:
- Bei Auslieferung an Fahrzeugaufbauer. Zum Zeitpunkt des Geldeingangs erfolgt die Eigentumsübertragung auf die Samtgemeinde Lindhorst. Der Fahrzeugbrief ist an den Auftraggeber zu senden.
Aufbau:
- 1/3 bei Auftragserteilung
- 1/3 bei Rohbauabnahme
- Rest nach Fertigstellung
Zahlungsziel: 30 Tage
Frage:
Es fehlen konkrete Angaben ob und welche Vertragsstrafen Sie ggf. bei einem möglichen Lieferverzug geltend machen, denn auch hier macht die VOL/B keine expliziten Vorgaben, sondern verweist auf die entsprechende Festlegung durch den Auftraggeber.
Antwort:
Es sind keine Vertragsstrafen vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat
Im Auftrag
Felix Pörtner
Landkreis Schaumburg
Hauptamt - Vergabestelle
Tel.: 05721 703 1389
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichten Bieterfragen, deren Beantwortung durch die Feuerwehr der Samtgemeinde Lindhorst zur allgemeinen Klarstellung allen am Verfahren interessierten Bietern zur Verfügung gestellt werden:
1. Frage: Gefordert ist unter 3.1 Mannschaftsraum muss im Aufbau integriert sein. Ist auch eine Modulkabine zulässig?
Antwort zu 1.: Der Mannschaftsraum muss im Aufbau integriert sein, um eine größtmögliche Gewichtsersparnis und Platz im Innenraum zu erreichen.
2. Frage: Gefordert ist unter 3.2 Innenhöhe mind. 1650 mm. Ist auch eine Innenhöhe von 1600 mm zulässig?
Antwort zu 2.: Es ist zwingend eine Innenhöhe von 1650 mm in der Kabine einzuhalten. Dieses Maß ist als Pflichtkriterium in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Auch hier möchten wir einen größtmöglichen Platz für die Mannschaft erreichen. Das Ausrüsten speziell unter Atemschutz wird hierdurch erheblich erleichtert.
3. Frage: Gefordert ist unter 3.7 Zusatzfenster im unteren Bereich. Ist auch ein Fenster zwischen Fahrerraum und Mannschaftsraum zulässig?
Antwort zu 3.: Es ist speziell ein Zusatzfenster in der unteren Hälfte der Tür gewünscht. Hierdurch soll vor dem Öffnen der Tür der Außenbereich betrachtet werden können, um das Unfallrisiko zu minimieren. Daher ist die Alternative nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat
Im Auftrag
Julia Brandt
Landkreis Schaumburg
Hauptamt - Vergabestelle
Tel.: 05721 703 1391
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| Es sind keine Dateien hochgeladen worden. | ||||
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichte eine Bieterfrage, deren Beantwortung duch die Feuerwehr der Samtgemeinde Lindhorst zur allgemeinen Klarstellung allen am Verfahren interessierten Bietern zur Verfügung gestellt wird:
Frage zu Position 10.7 "Beschriftungs des Fahrzeuges in einem Design nach Kundenvorgabe": In den bereitgestellten Vergabeunterlagen konnten wir keine konkreten Designvorgaben (z. B. Layout, Farbkonzept, Schriftarten, Bildmaterial) vorfinden. Aufgrund der Vielzahl möglicher Ausführungsvarianten ist eine belastbare und sachgerechte Kalkulation ohne diese Angaben derzeit nicht möglich.
Antwort: In dem als Anlage beigefügten Dokument erhalten Sie nähere Informationen zur Design-Beklebung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat
Im Auftrag
Julia Brandt
Landkreis Schaumburg
Hauptamt - Vergabestelle
Tel.: 05721 703 1391
Dateianhänge:
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| 2016-06-24_LF10_Beschriftung_L_-Vo.pdf | 26.06.2026 | 809,1 KB |