Bestätigungen/Nachweise zu den in der "Eigenerklärung zur Eignung" abgegebenden Eigenerklärungen - auf Anforderung:
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Eignung / PQ Nummer; Unternehmen haben als (vorläufigen) Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen"
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrieund Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ab einer Auftragssumme über 30.000 EUR erfolgt durch den Auftraggeber eine Abfrage beim Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG.
Zusätzlich bei Präqualifizierung: Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen gestellt, die nicht über die PQ-Unterlagen gedeckt sind, ist eine zusätzliche Eigenerklärung bzgl. deren Erfüllung anzugeben und ggf. im weiteren Verfahren zu belegen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung