In der Vorbereitung und der Definition des Beschaffungsbedarfs wurden Aspekte der Umweltverträglichkeit gem. § 10 NTVergG berücksichtigt. Die Nutzung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist aufgrund von Schichtbetrieb in der Verkehrsüberwachung und der nötigen Anhängelast nicht möglich. Anforderung ist eine Freigabe für den Betrieb beider Fahrzeuge mit HVO100.
Die Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen".