Die Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen".
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind bis spätestens 16.06.2026 ausschließlich über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Emsland zu richten.
Eine Maßnahmenflächenbesichtigung wird zum Zwecke einer realistischen Angebotskalkulation
ausdrücklich empfohlen. Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Situation vor Ort beruhen,
werden nicht anerkannt.
Sicherheit für Mängelansprüche muss ab einer Abrechnungssumme von 250.000,- Euro, ohne Umsatzsteuer, geleistet werden.
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz NTVergG vom 31.10.2013, geändert durch das Gesetz vom 31.12.2019, ist anzuwenden.