Der Auftraggeber führt ein wettbewerbliches Verfahren im Sinne von § 50 UVgO durch und lehnt sich an die Vorschriften für eine öffentliche Ausschreibung an. Es handelt sich jedoch weder um ein förmliches Vergabeverfahren, noch um einen Architektenwettbewerb, insbesondere nach RPW 2018. Vergaberechtliche Vorschriften kommen nicht zur Anwendung. Unternehmen haben keinen Anspruch auf Einhaltung solcher Vorschriften.
Sich ergebende Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich über den Vergabemarktplatz Niedersachsen an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Wertungskriterien:Die Angebote werden nach einem Punktesystem gewertet. Es sind max. 100 Punkte zu erreichen. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl nach der Wertung aller Kriterien erhält den Zuschlag.
Zur Bewertung anhand der Zuschlagskriterien hat der Bieter das Angebot vollständig abzugeben.
Hierzu sind hinsichtlich der Kriterien 8.1 sowie 8.2 die geforderten Referenzen, bei 8.3 die geforderten Angaben und für das Kriterium 8.4 das Leistungsverzeichnis Teil III (ta-bellarisch mit Honorarberechnung)" vollständig ausgefüllt beim Auftraggeber einzu-reichen. Hierfür verwenden Sie bitte das Formular Anlage - Referenzen. Für die Abga-be mehrerer Referenzen ist je Referenz ein gesondertes Formular zu verwenden und einzureichen.
Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Referenzgeber (Name/Anschrift)
- Ansprechpartner (Tel./E-Mail)
- Leistungszeitraum
- zusätzlich nur bei Referenzen für 8.1: Größe des Projektgebietes
- zusätzlich nur bei Referenzen für 8.1: Einordnung des Auftrags (Management-plan nach oder nicht nach der Mustergliederung des NLWKN)
- zusätzlich nur bei Referenzen für 8.2: Kenntnis der Ornithologie (bewertetet wird die Planungs- und gutachterliche Erfahrung der Brut- und Gastvogelerfassung).
Sollte sich nach der Auswertung eine Punktgleichheit bei mehreren Angeboten ergeben, wird das Angebot, auf das der Zuschlag entfällt, im Losverfahren ermittelt.
Die Bewertung der Kriterien 8.1 - 8.3 erfolgt in Form von ganzen Zahlen.
Zwecks Nachvollziehbarkeit ist eine beispielhafte Angebotswertung als Anlage 9 beige-fügt.
Gewertet wird anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien und Gewichtungen.
8.1 Erfahrungen mit naturschutzfachlichen Planungsarbeiten [40 Punkte]
Die Bewertung erfolgt nach der Zahl der vergleichbaren und der sonstigen Manage-mentpläne, welche die in der Tabelle nach Abschnitt 7 benannten Personen bearbeitet und abgeschlossen haben, wobei der Nachweis durch das Einreichen von Referenzen bei der Angebotsabgabe erfolgt. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als sieben Jahre sein.
Ein Managementplan ist gemäß Anhang 7 des Leitfadens des NLWKN (Anlage 2) ein umfassendes Planungsinstrument für Natura 2000-Gebiete mit komplexen Wirkungszu-sammenhängen und Problemlagen.
Hierunter fallen alle naturschutzfachlichen Planungsleistungen mit folgenden Mindestin-halten gemäß Anhang 3 des Leitfadens (Anlage 2):
- Bestandsdarstellung und -bewertung von Biotoptypen, Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie sonstiger Vogelarten mit Bedeutung innerhalb des Planungsraums
- Bestandsdarstellung und -bewertung der Nutzungs- und Eigentumssituation sowie wichtiger Bereiche und Beeinträchtigungen des Gebietes
- Ziel- und Maßnahmenableitung auf Grundlage der erarbeiteten Bestandsdar-stellungen
- Darstellung der Bearbeitungsschritte und Ergebnisse in Text- und Kartenform
- Nicht unter den Begriff des Managementplans (im Rahmen der Bewertung) fallen Maßnahmenblätter und Maßnahmenpläne nach dem Anhang 7 zum Leitfaden des NLWKN
Die Punktevergabe erfolgt zunächst getrennt für vergleichbare und sonstige Manage-mentpläne. Die Punkte für jede Kategorie richten sich nach den Bewertungstabellen in den Abschnitten 8.1.1 und 8.1.2. Dabei werden maximal 5 Managementpläne in der Kategorie "vergleichbare Managementpläne" berücksichtigt. Weitere vergleichbare Ma-nagementpläne werden in der Kategorie "sonstige Managementpläne" berücksichtigt. Die Teilpunkte für die beiden Kategorien werden anschließend zusammengerechnet.
8.1.1 Kategorie "Vergleichbare Managementpläne" [davon 30 Punkte]
Ein vergleichbarer Managementplan ist ein Managementplan, der zusätzlich
- in einem Natura 2000 - Gebiet in Niedersachsen und damit nach den Vorga-ben der Mustergliederung des NLWKN erstellt worden ist und
- für ein Projektgebiet mit einer Größe von 300 ha oder mehr erstellt worden ist.
je Referenz 6 Punkte
8.1.2 Kategorie "Sonstige Managementpläne" [davon 10 Punkte] je Referenz 1 Punkt
8.2 Erfahrung als ornithologischer Gutachter [20 Punkte]
Bewertet wird die Vorlage einer Referenz (nicht älter als sieben Jahre) über die Pla-nungs- und gutachterliche Erfahrung mindestens einer in der Tabelle nach Ab-schnitt 7 benannten Person im Zusammenhang mit Brut- und Gastvogelarten der Niederungslandschaften (Wiesenvögel/Offenlandarten) in Niedersachsen oder einer vergleichbaren naturräumlichen Region außerhalb Niedersachsens. Die Punktevergabe erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Punkte bei Mögliche Punkte
Bearbeitung eines Auftrages in Niedersachsen 20
Bearbeitung eines Auftrages in anderen Bundesländern 10
Keine Referenzen über Aufträge in der Ornithologie 0
8.3 Berufserfahrung der Projektleitung [10 Punkte]
Bewertet wird die Berufserfahrung in naturschutzfachlichen Projekten der in der Tabelle nach Abschnitt 7 benannten Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung. Bitte reichen Sie dafür einen kurzen tabellarischen Lebenslauf, der die Nachweise der Be-rufserfahrung der Projektleitung als Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung als zumindest stellvertretende Projektleitung enthält, ein.
Die Punktevergabe erfolgt nach vollen Berufsjahren und wird durch Arbeitgeberwechsel innerhalb naturschutzfachlicher Berufe nicht berührt. Für jedes vollendete Berufsjahr wird pro Person ein Viertelpunkt angerechnet. Sowohl für die Projektleitung als auch für die stellvertretende Projektleitung werden maximal 5 Punkte vergeben. Die jeweiligen Teilpunkte der Projektleitung und der Stellvertretung werden schließlich addiert.
0,25 Punkte je Jahr für Projektleitung
0,5 Punkte je Jahr für stellv. Projektleitung
8.4 Angebotspreis [30 Punkte]
Zur Abgabe des Angebots ist das "Leistungsverzeichnis III (tabellarisch mit Honorarberechnung)" vollständig auszufüllen. Das niedrigste Angebot eines geeigneten Bieters erhält die volle Punktzahl. Die Angebote der übrigen Bieter werden wie folgt im Verhältnis zu diesem Angebot bewertet: Ein fiktives Angebot mit dem doppelten Preis des niedrigsten Angebotspreises (AWmin) erhält 0 Punkte. Die tatsächlichen Angebotspreise (AWn) werden im Verhältnis hierzu bepunktet (PunktzahlPreis). Hierbei findet die folgende Funktion Anwendung: Punktzahl_Preis (AW_n )=((2*AW_min? -AW_n)/(AW_min? ))*30 Punkte