- Die Kommunikation wird ausschließlich über dieses Portal durchgeführt. Fragen geben Sie bitte im Bereich Kommunikation ein. Dort werden auch die Antworten eingestellt.
- Es gelten die VOL/B und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen.
Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), geändert durch Art. 6 des Haushaltsbegleitgesetzes 2017 vom 15.12.2016 (Nds. GVBl. S. 301). Hierzu sind Eigen- und Verpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 09.04.2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bewerber oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Daher ist ebenfalls die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 mit dem Angebot einzureichen.
Mit dem Angebot muss der Bieter einen Nachweis vorlegen, dass er die Anforderungen an die internationale Umweltmanagementnorm nach DIN EN ISO 14001 erfüllt.
Sollte eine Eignungsleihe nach § 47 Abs. 1 VgV vorgenommen werden, so hat der Auftragnehmer die Pflicht, die Dritten mit Angaben zum Umfang der Auftragsdurchführung sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu benennen. Es sind die "Anlagen zusätzlich auszufüllen im Falle der Eignungsleihe" ausgefüllt mit Angebotsabgabe einzureichen.