Ausbau eines vorhandenen Forstwirtschaftweges auf einer Gesamtlänge von 395 lfm inkl. einer Wendeschleife. Natursteinmaterial (Heidemischung) in 0-45 mit einer Tonnage von ca. 1,5 to/lfm.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Inanspruchnahme von öffentlichen Zuwendungen (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen, RErl. d. ML. v. 1.12.2020 406-6430/1-2.6/2-1 in der Fassung durch Runderlass vom 1.2.2023 406-64030/1-2.6/2-2. Nur durch das Gelingen der Arbeiten, der Einhaltung der Leistungsbeschreibung geforderten Baustoffe, Materialien, Körnungen, der Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfristen usw. bleiben die förderrechtlichen, bewilligten Zuschussvoraussetzungen gegeben. Sollte es zu nicht vereinbarten Änderungen kommen und auf Grund dessen keine oder nur eine teilweise Auszahlung der Zuwendungen erfolgen, haftet der Auftragnehmer für den Zuwendungausfall, sowie der damit eventuell verbundenen Sanktionen.
Eine Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, sofern ein bewilligter Zuwendungsbescheid, bzw. bewilligter Änderungsantrag vorliegt.