Qualifikation Leistungspersonal: Ausbildung zum Forstwirtschaftsmeister oder vergleichbare Ausbildung oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung. Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen/Nachweis.
Qualifikation des ausführenden Personals: Ausbildung zum Forstwirt, mindestens dreijährige Berufserfahrung. Vorlage entsprechender Bescheinigungen/Nachweise.
Arbeitsdurchführung: Mindestens drei Personen Arbeitsrotte. Es muss gewährleistet sein, dass eine Verständigung in deutscher Sprache am Einsatzort gegeben ist. Nachweis der eingesetzten Personen.
Eingesetzte Arbeitsgeräte: Einsatz von FPA/KWF geprüften Arbeitsgeräten. Vorlage Nachweis/Bescheinigung.
Vorkehrungen Unfallverhütung: Vorhandensein der persönlichen Schutzausrüstung. Nachweis über absolvierten Erste-Hilfe-Kurs, sowie dessen Auffrischung in den letzten zwei Jahren. Vorlage Nachweis/Bescheinigung.