https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXVHYHVYT3GGQ1ZB
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXVHYHVYT3GGQ1ZB/documents
Art der LeistungFliesen- und Plattenarbeiten
Umfang der Leistung415,00 m2 Bodenfliesen, Rüttelverfahren, R11/R12390,00 m Mehraufwand, Läuferschicht, R11/R12 80,00 m Mehraufwand, Stahlankerplatten, 2-reihig, R12 78,00 m Sockel aus Bodenfliesen 5,50 m2 Wandfliesen, 30/60 cm, weiß (Vorwandabmauerung)
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, istSicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl.Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Landkreis Ammerland - Vergabestelle Raum 150
Submissionsleitung und Schriftführer
keine sonstigen Informationen