Vorzulegende Nachweise:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung; Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in den Vergabeunterlagen genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen, gleiches gilt für Nachunternehmer.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung