siehe Vergabeunterlagen
Wenn Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ersichtlich sind, müssen diese spätestens bis zum Ende der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden. Ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beantragt werden, dass er der Rüge nicht abhelfen will.
Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation bis zum Abschluss des Verfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen darf.
Nachforderung inkl. Fristsetzung über das Vergabeportal.
Eigenerklärung Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):