Hinweise:
zu RN 7:
Auch bei elektronischer Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben (e633) beizufügen - dabei geht es vor allem um die in Ziffer 6 aufgeführten Erklärungen. Wichtig ist bei diesem Vordruck, dass bei elektronischer Angebotsabgabe der Bieter erkennbar ist.
Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (UVgO, VOL/B) gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers verlieren mit der Abgabe des Angebots ihre Gültigkeit.