Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.
Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt wird.
Jeder Bieter hat die, im Verzeichnis zur Qualitätsbemusterung aufgeführten Artikel kostenlos (Einzelartikel bei Stiften, Locher etc. bzw. kleinstmögliche Verpackungseinheit bei
Briefumschläge, Heftklammern etc.) für die Qualitätsbewertung einzureichen.
Die Artikel sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (16.03.2026 / 10:30 Uhr) postalisch, per Kurier oder persönlich abzugeben (s. Leistungsbeschreibung Ziffer 1.9.1.).