Rahmenvereinbarung für Firmenfitness
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.07.2025
28.07.2025 09:30 Uhr
28.07.2025 09:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Salzgitter
t:053418393542
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226
Salzgitter
Deutschland
DE912
submission@stadt.salzgitter.de
+49 5341839-3542
+49 5341839-4960

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

92600000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Fitnessverbund um den Bediensteten der Stadt Salzgitter die Teilnahme an Firmenfitness zu ermöglichen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Salzgitter möchte ihren Bediensteten zur Gesunderhaltung und Prävention die Möglichkeit zur Teilnahme an Firmenfitness in Wohnortnähe ermöglichen.

Aus diesem Grund ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Fitnessverbund abzuschließen, die neben klassischen Fitnessangeboten, wie Fitnessstudios und Schwimmbädern, auch den Zugang zu sportlichen Freizeitangeboten, wie Tennis, (Mini-)Golf, Bootsverleih, Eishallen etc., umfassen soll. Außerdem sollen auch Online-Angebote zu den Themen Fitness, Ernährung und Prävention im Portfolio des Fitnessverbunds enthalten sein, sodass die Bediensteten der Stadt Salzgitter in jeder Lebenslage auf die Erhaltung Ihrer körperlichen Gesundheit achten können.

Der Zugang zu den Angeboten der Verbundpartner soll in der Anzahl unbegrenzt möglich sein, sodass beliebig viele Check-ins in Fitnessstudios und Co. erfolgen können.

Da der Großteil der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Salzgitter im eigenen Stadtgebiet leben, liegt ein besonderer Fokus auf wohnortnahen Sportangeboten. Ein Mindestangebot an Verbundpartnern im Stadtgebiet Salzgitters wird daher entsprechend des Leistungsverzeichnisses vorausgesetzt. Es sollen mindestens fünf Verbundpartner im Stadtgebiet vorhanden sein. Darunter jeweils mindestens ein Fitnessstudio und ein Schwimmbad in den beiden größten Stadtteilen Salzgitters verfügbar sein, um die Distanz zu Sportangeboten innerhalb der Flächenstadt möglichst gering und das Firmenfitness attraktiv zu gestalten. Diese wären Salzgitter-Lebenstedt (PLZ 38226) und Salzgitter-Bad (PLZ 38259).

Über die Stadtgrenzen hinaus sind Angebote bei Verbundpartnern im Umkreis von 30 km rund um Salzgitter von Relevanz, da dieser Radius das primäre Einzugsgebiet der Bediensteten der Stadt Salzgitter ist.

Als Kommunalverwaltung mit der Selbstverpflichtung als kinder- und familienfreundliche Stadt zu agieren, ist es auch als Arbeitgeber wichtig, familienfreundliche Leistungen zu erbringen. Daher wäre es wünschenswert, wenn auch (Familien-)Angehörige von den Angeboten der Verbundpartner profitieren könnten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Option auf Verlängerung um 2 Jahre

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE912

Stadtgebiet Salzgitters und umliegende Gemeinden

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTCW3AE9Q

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).

Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Drei Referenznachweise über mit dem aktuellen Auftrag vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Kalenderjahren (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es werden keine besonderen Bedingungen gefordert.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung