Wichtiger Hinweis zum
ABLAUF DES VERFAHRENS!!!
Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerbende ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbenden
zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbenden ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt.
Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der
Überprüfung der Eignung der Bewerbenden und mit der Auswahl der Bewerbenden durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden.
Sollten mehr als 5 Bewerbungen eingehen, welche die Mindestanforderungen an die Eignungskriterien erfüllen, sind diese Bewerbenden gleich gut geeignet und es entscheidet nach § 75 (6) VgV das Los.
Die nicht berücksichtigten Bewerbenden werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren informiert.
Den ausgewählten Bewerbenden - ab diesem Zeitpunkt Bietende genannt - wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe über das Vergabeportal übersandt. Die Bietenden können ein verbindliches Erstangebot abgeben.
Die Bietenden werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge der Bietenden nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Zuschlagskriterien) gebildet. Diese wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Durchführung der Präsentation, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote (finale Angebote) aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bietenden, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.