Rahmenvereinbarung:IT-Administrations-Dienstleitungen an einer Berufsbildenden Schule
Support für Lehrkräfte, Schüler- und Schülerinnen sowie Verwaltungskräfte in Präsenz und per Remote-Service
Optionale Verlängerung über 2 x 2 Jahre möglich:
1. Verlängerung: 04.02.2028 bis 03.02.20302. Verlängerung: 04.02.2030 bis 03.02.2032
Preis
Technische Kompetenz und EntwicklungspotentialService und Support Sicherheit, Monitoring und Reporting
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen beim Auftraggeber elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit der Angebotsabgabe gefordert waren, werden nachgefordert. Ausgeschlossen hiervon sind leistungsbezogene Unterlagen nach § 41 Abs. 3 UVgO bzw. § 56 Nr. 3 VgV.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert. Bitte senden Sie elektronische Rechnungen im pdf-Format an folgende Mailadresse:rechnung_40@landkreisgoettingen.de
Bei widersprüchlichen Preis-/Angaben im Leistungsverzeichnis/-beschreibung und/oder der GAEB-Datei bzw. den Preisangaben im VMS, haben die Erklärungen des Bieters im Leistungsverzeichnis/-beschreibung Vorrang.
Das im VHB 631 Nr. 6 bezeichnete "Formblatt Zuschlagskriterien" wird vom Landkreis Göttingen nicht genutzt. Die Zuschlagskriterien sind dem Leistungsverzeichnis/der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Elektronische Dateien in den Formaten *.off und *.ink können nicht geöffnet werden.
Die Angebote müssen über das Bietertool der Vergabeplattform eingereicht werden.Angebote die über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes oder als einfache E-Mail an die Vergabestelle eingereicht werden, werden von der Angebotswertung ausgeschlossen.
Hinweis: Die Angebotsabgabe kann über die lokal installierte Version des Bietertool oder über die webbasierte Version erfolgen.