Die Leistung wird in 6 Losen vergeben. Bieter dürfen Einzelangebote für alle Lose abgeben. Die Abgabe von Kombinations- bzw. Gesamtangeboten ist unzulässig.
Jeder Bieter kann unter Beachtung der voranstehenden Maßgaben für alle Lose Angebote abgeben, jedoch für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten. Die Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick auf die Zuschlagslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag in der Summe auf maximal 2 Lose erteilt werden kann (Zuschlagslimitierung).
Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:
1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot nach den Wertungskriterien ermittelt.
2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so werden die Lose mit den höchsten Auftragswerten bezuschlagt.
3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag erhält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei jenem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw.
4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Bieter nicht bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge können einem Bieter mehr als zwei Lose zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich für die verbleibenden Lose auch beworben haben.
Die Verteilung erfolgt nach den vorgenannten Punkten 1.bis 3. Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen.
Gewichtung der Wertungskriterien bei der Fensterreinigung:
Angebotssumme Brutto/Jahr: 100 %
Gewichtung der Wertungskriterien bei der Unterhaltsreinigung:
Angebotssumme Brutto / Jahr: 70 %
Jahresreinigungsstunden: 30 %
Es werden bei beiden Kriterien (Jahresbruttopreis und Jahresreinigungsstunden) eine prozentuale Relation zum Mittelwert aller zugelassener Angebote ermittelt.
Angebote, bei denen einer oder beide Referenzwerte über 15 Prozent von dem jeweiligen Mittelwerten abweichen, werden aus der Wertung genommen.
Anschließend wird die Summe aus 70% vom "Preis in prozentualer Relation z. Mittelwert" und 30% von den "Jahresstunden in prozentualer Relation zum Mittelwert" errechnet und aufsteigend sortiert.
Objektbesichtigung:
Eine Besichtigung der Gebäude ist zwingend vorgeschrieben und erfolgt an den folgenden Terminen:
Die zeitlichen Termine und Adressen der einzelnen Objekte entnehmen Sie bitte aus den Besichtigungsbestätigungen.
Das Formular für die Objektbesichtigung ist zu diesen Terminen mitzubringen und wird vor Ort unterschrieben. Es ist dem Angebot beizufügen.