Angebotsauswertung:
Die Auswertung der Angebote erfolgt durch betriebswirtschaftliche und technische Kriterien, d.h. es fließen neben dem angeboten Preis auch andere Kriterien in die Angebotsauswertung mit ein.
Das Leistungsverzeichnis ist so gestaltet, dass es als Grundlage für die Angebotsbewertung dient.
Jeder im Leistungsverzeichnis aufgeführten und mit einer fortlaufenden Nummerierung versehenen Anforderung an das zu liefernde Fahrzeug sind Bewertungskriterien zugeordnet.
Sie finden hier Ausschlusskriterien (A),
Bewertungskriterien mit hoher Priorität (H) und
Bewertungskriterien mit niedriger Priorität (N).
Das Ausschlusskriterium (A) hat für den Einsatzzweck und Gebrauchswert des Fahrzeugs höchste Priorität.
Werden ein oder mehrere Ausschlusskriterien nicht erfüllt wird dieses Angebot vom Auftraggeber von der Bewertung ausgeschlossen.
Für jedes erfüllte Bewertungskriterium mit hoher Priorität (H) werden 15 Technikpunkte vergeben,
für jedes erfüllte Bewertungskriterium mit niedriger Priorität (N) werden 5 Technikpunkte vergeben.
Dabei gibt es neben den Anforderungen, denen nur eines der o.g. Bewertungskriterien zugeordnet ist auch solche, mit mehreren Bewertungskriterien sowohl mit niedriger als auch mit hoher Priorität, aber auch Anforderungen die grundsätzlich als Ausschlusskriterium bezeichnet sind, jedoch durch die Erfüllung von Zusätzen, d.h. durch die
Übererfüllung des Ausschlusskriteriums zusätzlich die Möglichkeit von Bewertungspunkten bieten.
Jeder nummerierten Anforderung ist dabei nur ein Ergebnis zuzuordnen und bei Erfüllung der jeweiligen Forderung in dem zugeordneten Kästchen anzukreuzen.
Zuschlagskriterien:
1. Der Angebotspreis wird als Nenner ins Verhältnis zum Bestpreis gesetzt, dieser Quotient wird mit 50 Punkten multipliziert,
ist der Bieterpreis = der Bestpreis werden mit einem Quotienten von "1" somit die maximalen 50 Bewertungspunkte erzielt. Höhere Angerbotspreise mindern im Verhältnis zum Bestpreis mit einem Quotienten kleiner 1,0 die Maximalpunktzahl
(Bestpreis/Bieterpreis) x 50 = Preisbewertungspunkte
2. Die durch die angebotenen Merkmale erzielten Technikpunkte werden als Zähler mit den maximal
erreichbaren Technikpunkte als Nenner ins Verhältnis gesetzt und mit 50 Punkten multipliziert.
Sind die Bieterpunkte = Maximalpunkte werden mit einem Qutienten von "1" somit die
maximalen 50 Technikbewertungspunkte erzielt.
(Bieterpunkte/Maximalpunkte*) x 50 = Technikbewertungspunkte
3. Bei der Abgabe des Angebotes mit dem Bestpreis in Verbindung mit der Erfüllung der maximal
möglichen Technikpunkte werden 100 Gesamtbewertungspunkte erzielt.
Alle anderen Angebote erzielen eine Gesamtbewertungspunktzahl von weniger als 100 Punkten.
Das Angebot mit der höchsten Anzahl von Bewertungspunkten erhält den Zuschlag