Verfahrensangaben

Lieferung von 1 Traktor mit Motorleistung 190 Kw bis max. 210 Kw

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.03.2026
01.04.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Zentrale Vergabestelle - Kooperation Landkreis Lüneburg - Harburg
03355-0-37
Schloßplatz 6
21423
Winsen/Luhe
Deutschland
DE933
vergabestelle@lkharburg.de
+49 41716930
+49 4171693991212

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131150
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

16700000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung eines Traktors

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Lieferung von 1 Traktor mit:
Motorleistung 190 Kw bis max 210 Kw
Hubraum min. 8000 cm3,
zul. Gesamtgewicht mind. 17.000 kg,
stufenloser Fahrantrieb

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Raiffeisenstraße 7
21379
Scharnebeck
Deutschland
DE935

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Angebotsauswertung:
Die Auswertung der Angebote erfolgt durch betriebswirtschaftliche und technische Kriterien, d.h. es fließen neben dem angeboten Preis auch andere Kriterien in die Angebotsauswertung mit ein.
Das Leistungsverzeichnis ist so gestaltet, dass es als Grundlage für die Angebotsbewertung dient.
Jeder im Leistungsverzeichnis aufgeführten und mit einer fortlaufenden Nummerierung versehenen Anforderung an das zu liefernde Fahrzeug sind Bewertungskriterien zugeordnet.
Sie finden hier Ausschlusskriterien (A),
Bewertungskriterien mit hoher Priorität (H) und
Bewertungskriterien mit niedriger Priorität (N).
Das Ausschlusskriterium (A) hat für den Einsatzzweck und Gebrauchswert des Fahrzeugs höchste Priorität.
Werden ein oder mehrere Ausschlusskriterien nicht erfüllt wird dieses Angebot vom Auftraggeber von der Bewertung ausgeschlossen.
Für jedes erfüllte Bewertungskriterium mit hoher Priorität (H) werden 15 Technikpunkte vergeben,
für jedes erfüllte Bewertungskriterium mit niedriger Priorität (N) werden 5 Technikpunkte vergeben.
Dabei gibt es neben den Anforderungen, denen nur eines der o.g. Bewertungskriterien zugeordnet ist auch solche, mit mehreren Bewertungskriterien sowohl mit niedriger als auch mit hoher Priorität, aber auch Anforderungen die grundsätzlich als Ausschlusskriterium bezeichnet sind, jedoch durch die Erfüllung von Zusätzen, d.h. durch die
Übererfüllung des Ausschlusskriteriums zusätzlich die Möglichkeit von Bewertungspunkten bieten.
Jeder nummerierten Anforderung ist dabei nur ein Ergebnis zuzuordnen und bei Erfüllung der jeweiligen Forderung in dem zugeordneten Kästchen anzukreuzen.

Zuschlagskriterien:
1. Der Angebotspreis wird als Nenner ins Verhältnis zum Bestpreis gesetzt, dieser Quotient wird mit 50 Punkten multipliziert,
ist der Bieterpreis = der Bestpreis werden mit einem Quotienten von "1" somit die maximalen 50 Bewertungspunkte erzielt. Höhere Angerbotspreise mindern im Verhältnis zum Bestpreis mit einem Quotienten kleiner 1,0 die Maximalpunktzahl

(Bestpreis/Bieterpreis) x 50 = Preisbewertungspunkte

2. Die durch die angebotenen Merkmale erzielten Technikpunkte werden als Zähler mit den maximal
erreichbaren Technikpunkte als Nenner ins Verhältnis gesetzt und mit 50 Punkten multipliziert.
Sind die Bieterpunkte = Maximalpunkte werden mit einem Qutienten von "1" somit die
maximalen 50 Technikbewertungspunkte erzielt.

(Bieterpunkte/Maximalpunkte*) x 50 = Technikbewertungspunkte

3. Bei der Abgabe des Angebotes mit dem Bestpreis in Verbindung mit der Erfüllung der maximal
möglichen Technikpunkte werden 100 Gesamtbewertungspunkte erzielt.
Alle anderen Angebote erzielen eine Gesamtbewertungspunktzahl von weniger als 100 Punkten.
Das Angebot mit der höchsten Anzahl von Bewertungspunkten erhält den Zuschlag

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYRYTQHATAUE

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.

Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.

Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche).

Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 24.03.2026 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.

Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen.

Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter der einzelnen Bereiche): https://www.landkreis-lueneburg.de/datenschutz/informationspflicht.html

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

58
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die fehlenden Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass der Bieter/die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8 April. 2022 über restriktive Maßnahme angesichts der Handlungen Russlands hat/haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Nachweis von Referenzen für Lieferleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vom Bieter ist eine aktuelle Referenzliste über Aufträge gleicher Art (Aufbau, Ausstattung, Technik), dem Angebot beizufügen. Entsprechende Aufträge dürfen nicht älter als 18 Monate zurückliegen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung (LD) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei oder benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
- Zeichnungssatz vom angebotenen Grundfahrgestell ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vom angebotenen Grundfahrgestell ist ein Zeichnungssatz mindestens bestehend aus Front-, Heck- und Seitenansicht mit mindestens den Außenabmessungen und den wesentlichen Fahrgestellabmessungen dem Angebot beizufügen.
- Nutzlastbilanz ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung