Personenbeförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Vergabe der Beförderungsleistung für Schüler*innen mit Wohnort im Landkreis Lüneburg an Schulen in der Stadt und dem Landkreis Lüneburg und in Hamburg. Die Vergabe erfolgt in 4 Losen für den Zeitraum ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2026/2027 bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr. Die optionale Verlängerung muss bis zum 31.12.2029 erklärt werden.
Art und Umfang der Dienstleistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Anlage - Verkehrsvertrag und den Angaben zu den Losen 1-4.
Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr. Die optionale Verlängerung muss bis zum 31.12.2029 erklärt werden.
verschiedene Schulen in der Stadt und dem Landkreis Lüneburg und der Stadt Hamburg sowie Haltestellen
Preis
Die Leistung wird in 4 Losen vergeben. Bieter dürfen Einzelangebote für alle Lose abgeben. Die Abgabe von Kombinations- bzw. Gesamtangeboten ist unzulässig.Jeder Bieter kann unter Beachtung der voranstehenden Maßgaben für alle Lose Angebote abgeben, jedoch für maximal 3 Lose den Zuschlag erhalten. Die Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick auf die Zuschlagslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag in der Summe auf maximal 3 Lose erteilt werden kann (Zuschlagslimitierung). Der Auftraggeber wird die insgesamt für ihn am wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagen. Eine Priorisierung durch die Bieter ist nicht zulässig.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche).
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 09.02.2026 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen.
Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter der einzelnen Bereiche): https://www.landkreis-lueneburg.de/datenschutz/informationspflicht.html
Das Los 1 betrifft die schultägliche Beförderung von 44 SuS zu 3 verschiedenen Schulstandorten.Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Los 1 Bleckede".
Die Vergabe der Leistung erfolgt für die Zeit vom ersten Schultag des Schuljahres 2026/27 bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Das Los 2 betrifft die schultägliche Beförderung von 49 SuS zu 3 verschiedenen Schulstandorten.Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Los 3 Landkreis".
Das Los 3 betrifft die schultägliche Beförderung von 17 SuS zu verschiedenen Schulstandorten bzw. Umstiegsmöglichkeiten.Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Los 3 Hamburgschulen".
Das Los 4 betrifft die schultägliche Beförderung von 90 SuS zu 11 verschiedenen Schulstandorten.Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Los 4 Stadt Lüneburg".