Sanitärinstallation
1. Arbeiten im BestandIm bestehenden Gebäude werden Teilbereiche der Sanitärinstallation erneuert und erweitert:- Teilweiser Rückbau und Austausch bestehender sanitärer Einrichtungen wie Waschtische, WC-Anlagen und Armaturen- Neuinstallation von Sanitärkernen einschließlich vollständiger Leitungsführung für Trink- und Abwasser sowie Ausstattung mit den erforderlichen Sanitärobjekten- Herstellung der Sanitärinstallation im neu geplanten Küchenbereich, einschließlich Trinkwasser- und Abwasseranschlüsse für die Kücheneinrichtungen- Einbindung der neuen Installationen in das bestehende Leitungsnetz unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur
2. Arbeiten im NeubauIm Neubau erfolgt die komplette Neuerrichtung der sanitären Anlagen:- Installation der Trinkwasserleitungen einschließlich aller notwendigen Formstücke, Armaturen und Dämmmaßnahmen gemäß den geltenden hygienischen Anforderungen- Verlegung der Abwasserleitungen (Schmutzwasser) innerhalb des Gebäudes inklusive Anschluss an das Entwässerungssystem- Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses einschließlich Einführung in das Gebäude und Anbindung an das interne Leitungssystem- Errichtung der Sanitärkerne mit vollständiger Ausstattung (WC-Anlagen, Waschtische, Armaturen)- Installation von sanitären Einrichtungen in den Klassenräumen, soweit erforderlich (z.?B. Handwaschbecken)
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche).
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 05.08.2026 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen.
Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter):https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle
Die Öffnung der Angebote wird durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers ohne die Teilnahme von Bietern und Bevollmächtigten durchgeführt, da nur elektronische Angebote zugelassen sind (§ 14 Abs. 1 VOB/A).
Die fehlenden Unterlagen werden gem. § 16a VOB/A EU innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert.
Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen.Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.
Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Nachweis von Referenzen (bestimmte Arbeiten) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes).
Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde- Eigenerklärung zur Eignung: Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern Ihr Betrieb präqualifiziert sind. In diesem Fall reicht die Angabe der Präqualifikations-Nr. im Angebotsschreiben.