Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17
Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %).
a) Preisbestandteile
Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind:
1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag
für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung).
2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung
differenziert zum Teil nach:
- ohne Begleitperson
- mit Begleitperson
- für Rollstuhlbeförderung
Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen.
b) Bildung des Wertungspreises
Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden.
Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu.
Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt:
Wertungspreis=
(angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage)
+ je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden
(angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) +
(angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) +
(angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung)
Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt.
Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15
Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %).
a) Preisbestandteile
Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind:
1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag
für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung).
2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung
differenziert zum Teil nach:
- ohne Begleitperson
- mit Begleitperson
- für Rollstuhlbeförderung
Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen.
b) Bildung des Wertungspreises
Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden.
Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu.
Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt:
Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage)
+ je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden
(angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) +
(angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) +
(angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung)
Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung.
c) Preiswertung
Der niedrigste ermittelte Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (70 Punkte).
Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt nach der folgenden Formel:
Punkte Preis = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Angebots) × 70
Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen.
Inhalte des Bieterkonzepts
Das Bieterkonzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu:
a) Organisation und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung
- Darstellung der Fahrorganisation: Einsatzplanung, Routenplanung, Tourenoptimierung
- Beschreibung der Vertretungsregelungen bei Ausfall von Fahrern oder Fahrzeugen
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Pünktlichkeit, z.B. Pufferzeiten, Notfallfahrzeuge
- Kommunikationswege zwischen Auftraggeber, Fahrpersonal und Eltern (Erreichbarkeiten Fahrdienstleiter, nicht Zentrale)
- Umgang mit Abweichungen von Planfahrten oder kurzfristigen Änderungen
- Nachweis von qualifizierten Betriebsabläufen, z.B. Dokumentation, Reporting
b) Umgang mit besonderen Förderbedarfen
- Erfahrung mit Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen
- Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen, z.B. Begleitung von Schülern mit Hilfsmitteln
- Maßnahmen zur Sicherstellung der individuellen Betreuung, z.B. Rollstuhlhilfe, Begleitpersonen
- Schulungen des Fahrpersonals für besondere Bedürfnisse
- Beschreibung von Notfallplänen und Sicherheitsmaßnahmen bei speziellen Förderbedarfen
c) Fahrpersonal, Qualifikation und Schulung
- Anzahl und Qualifikation des Fahrpersonals
- Nachweis von Erfahrung in Schülerbeförderung und Individualbeförderung
- Fortbildungs- und Schulungskonzepte, z.B. Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen, Umgang mit behinderten Schülern
- Maßnahmen zur Kontinuität der Fahrerzuordnung (stabile Teams)
- Eignungskriterien für neue Fahrer (z.B. Führerschein, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit)
d) Fahrzeuge und Ausstattung
- Beschreibung der Fahrzeugflotte: Anzahl, Typen, Kapazitäten
- Ausstattung zur Rollstuhlbeförderung und Behindertengerechtigkeit
- Sicherheitseinrichtungen: Gurte, Haltegurte, spezielle Sitze
- Pflege- und Wartungskonzepte der Fahrzeuge
- Ersatzfahrzeuge bei Ausfall oder Wartung
- Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards
e) Innovative oder qualitätssteigernde Maßnahmen
- Digitalisierung von Einsatzplanung und Kommunikation
- Echtzeit-Tracking von Fahrten
- Qualitätsmanagement oder Beschwerdemanagement
- Maßnahmen zur Energieeffizienz oder nachhaltigen Fahrzeugnutzung
Bewertung des Bieterkonzepts
Das Bieterkonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet (s. Seite 22 und 23 der Leistungsbeschreibung).
Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebotsunterlagen nach einer vorab festgelegten Punkteskala.
Bietergespräche / Aufklärungsgespräche
Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern Aufklärungsgespräche zu führen.
Diese dienen ausschließlich der Klärung unklarer, widersprüchlicher oder missverständlicher Angaben, der Erläuterung bereits eingereichter Angebotsinhalte.
Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angebote sowie eine inhaltliche Nachbesserung der Bieterkonzepte sind ausgeschlossen.
Bietergespräche sind nicht Bestandteil der Angebotswertung.
Gesamtwertung und Zuschlag
Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Punkte für den Preis (max. 70 Punkte) und Punkte für das Bieterkonzept (max. 30 Punkte).
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt.
Details zu den Zuschlagskriterien und der Angebotswertung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (S. 19-24).