Eingangskontrolle, Übernahme, Transport und Verwertung von Grünabfällen aus dem Landkreis Harburg
Der Landkreis Harburg ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne des § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG). Der Landkreis lässt verschiedene Entsorgungsdienstleistungen als Auftraggeber durch Dritte durchführen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind nur die Grünabfälle, die von Einwohner/innen aus dem Landkreis Harburg (insbes. aus dem Bereich Buchholz) abgegeben werden. Dort werden ausschließlich gebührenfreie Grünabfallkleinmengen entgegengenommen. Ein Inkasso durch den Auftragnehmer ist nicht erforderlich. Die Annahme des Grünschnitts muss ebenerdig erfolgen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, die Anlieferungsmengen, welche durch den Wegfall der Grünschnittannahme bei der Müllumschlagannahme Nenndorf anfallen, an anderer Stelle ortsnah und ebenerdig annehmen zu können und damit die verkehrlich angespannte Situation um und in Nenndorf-Rosengarten zu entzerren.Grünabfälle im Sinne dieser Ausschreibung (Abfallschlüssel 20 02 01) sind biologisch abbaubare Abfälle aus Privatgärten in - jahreszeitlich bedingt - unterschiedlicher Zusammensetzung (Laub, Vertikutiergut, Rasenschnitt, Pflanzenabfälle, Gehölz- und Strauchschnitt; ausgenommen sind Baumstubben und Äste mit mehr als 10 cm Durchmesser).
Im Rahmen dieser Ausschreibung vergibt der Landkreis Harburg folgende Leistungen:Pos. 1: Visuelle Kontrolle und Mengenkontrolle der Grünabfälle bei der gebührenfreien Anlieferung durch Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Harburg auf der Grundlage der Abfallentsorgungssatzung für den Landkreis HarburgPos. 2: Transport der angenommenen Grünabfälle zur Verwertungsanlage Kompostplatz TostedtPos. 3: Transport der angenommenen Grünabfälle zur Verwertungsanlage des AuftragnehmersPos. 4: ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Grünabfälle in einer genehmigten Verwertungsanlage des Auftragnehmers
Die Teilnahme an der Ausschreibung erfordert behördlich genehmigte Anlagen sowohl für die Annahme von Grünabfällen als auch für die Verwertung der Grünabfälle sowie gültige Zertifikate als Entsorgungsfachbetrieb.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr bis zum 28.02.2029 bzw. 28.02.2030, wenn er nicht durch AG oder AN bis spätestens 31.08.2027 bzw. 31.08.2028 gekündigt wird.
Region Buchholz, Region Rosengarten, westlich oder süd-westlich der Müllumschlaganlage Nenndorf. Eine gute Verkehrsanbindung ist zwingend erforderlich. Standorte an der B75 oder im Kreuzungsbereich der B73/B3 bieten sich ebenso an wie Standorte die von der Abfahrt Rade kommend südlich gelegen sind und in Richtung B75 führen. Die neue Annahmestelle soll vom jetzigen Standort der Müllumschlaganlage Nenndorf nicht weiter als 10 km entfernt liegen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche).
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 01.12.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen.
Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter):https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle
Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Zertifikate als Entsorgungsfachbetrieb (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen.Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
Einzureichende Unterlagen:- Behördliche Genehmigungsbescheide für die Annahme von Grünabfälle und Verwertung von Grünabfällen ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Die Verwertung der Grünabfälle hat unter Beachtung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in einer dafür zugelassenen Verwertungsanlage zu erfolgen.- Darstellung der Verwertungswege ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Datenabfrage nach § 8 SaubFahrzeugBeschG ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde- Eigenerklärung zur Eignung (LD) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen):