Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben Sie unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt; alleiniges Zuschlagskriterium ist dabei der Preis, der sich aus den von Ihnen auszufüllenden Honorarermittlung ergibt. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamthonorarsumme (brutto) erteilt. Sofern mehrere Angebote dasselbe Honorar aufweisen, entscheidet das Los über die Rangfolge der Angebote.
Der Vertrag wird auf Basis der Kommunalen Vertragsmuster des Boorberg Verlags geschlossen. Grundlage des Vertrags ist das Angebot sowie die HOAI 2021
Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter):
https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle