Kanalreinigung 2026 auf dem Gebiet der Stadt Buchholz i.d.N.
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Stadt Buchholz i.d.N.
Schloßplatz 6
21423
Winsen/Luhe
Deutschland
+49 41716930
+49 4171693991212
vergabestelle@LKHarburg.de
Zuschlag erteilende Stelle
Stadt Buchholz i.d.N.
Rathausplatz 1
21244
Buchholz i.d.N.
Deutschland
+49 41812140
+49 418131683
stadtverwaltung@buchholz.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYDYTQDYN1MK

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYDYTQDYN1MK/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Reinigung des Abwassernetzes in der Stadt Buchholz i.d.N.

Umfang der Leistung
Reinigung der Schmutz- und Regenwasserkanäle:
ca. 125 km Schmutzwasserkanalreinigung
ca. 68 km Regenwasserkanalreinigung
26 x19 Stück SW-Pumpwerksreinigungen
1 x 5 Stück RW-Pumpwerksreinigungen

Haupterfüllungsort

Stadtgebiet der Stadt Buchholz i.d.N.
21244
Buchholz i.d.N.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist zu beginnen im April 2026/ Mit der Ausführung ist zu beginnen spätestens 14 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
Die Leistung ist zu vollenden im März 2027.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung


Vorzulegende Nachweise:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; Mit dem Angebot

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen; Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.; Mit dem Angebot
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse; Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes).

Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht.; Mit dem Angebot

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Referenzliste; Referenzen anderer Auftraggeber (z.B. Kommunalverwaltungen); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Angaben zur Betriebsausstattung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Auflistung des Fahrzeugparks; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Gütezeichen RAL-GZ 961 Gruppe R; Mit dem Angebot

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

19.03.2026 10:30 Uhr

Bindefrist des Angebots

17.04.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen. Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche).

Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen.

Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter):
https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle

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