1) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
2) Allen Bietern, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und die fristgemäß ein den Ausschreibungsbedingungen entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen einreichen, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird eine Entschädigung in Höhe von 50.000 EUR brutto gezahlt.
Für Optimierungsvorschläge wird keine Entschädigung gezahlt.
Allen Bietern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede weitere vom Auftraggeber durchgeführte Verhandlungsrunde, in der die Planung anzupassen war, eine Entschädigung in Höhe von 5.000 EUR brutto gezahlt.
Für das endgültige Angebot wird keine Entschädigung gezahlt.
Die Entschädigungen werden erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Vorlage einer Rechnung und nur an die nicht berücksichtigten Bieter ausgezahlt.
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3) zusätzliche Eignungskriterien:
Allgemeine Bedingungen: Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für Bewerber/ Bauunternehmen (A), Architekturbüro/ Entwurfsverfasser (B) und Landschaftsarchitekt /Entwurfsverfasser (C) abzugeben. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen die Nachweise und Erklärungen A1-A6 jeweils separat einzureichen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer 5.1.9 genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt TWB anzugeben. ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Eine Mehrfachnennung von Referenzen unter den Kriterien A7, A8, B5 und C5 ist zulässig. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Werden die bei den jeweiligen Referenzen angegebenen Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird die betreffende Referenz nicht gewertet. Werden die angegebenen Mindestanforderungen an die Bewerbung nicht erfüllt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.-----------------------------------------------------------------------------------------------Es ist vorgesehen, dass mindestens 3 und maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Sollten mehr als 5 Bewerber die Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Abschichtung der Bewerber nach den nachfolgenden Eignungskriterien, die gem. Bewertungsmatrix TWB bewertet werden. Liegen danach immer noch mehrere Bewerber auf dem 5. Platz, entscheidet das Los. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Zuschlagskriterien:
1. Gesamtkosten
Die Bewertung der Gesamtkosten des Angebots erfolgt auf Grundlage aller vom Auftraggeber zu leistenden Zahlungen. Diese beinhalten die Werklohnforderungen für die Planungs- und Bauleistungen sowie die Summe der Pauschalen für die Wartungs- und Einregelungsleistungen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
2. Städtebau & Architektur
Gestaltung Gebäude und Außenraum, Details siehe Vergabeunterlagen. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
3. Organisation & Funktionalität
Nutzungszusammenhänge, innere Gebäudestruktur und Innenraumqualitäten, Details siehe Vergabeunterlagen. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
4. Bauablauf, Bauliche Qualität & Nachhaltigkeit
Baustellenorganisation, Qualitäten der Baukonstruktion und der Anlagentechnik, Details siehe Vergabeunterlagen. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10