Es wird ausgeschrieben die Objekt- und Tragwerksplanung für die Sanierung der Straßenüberführung. Der Maßnahmenumfang umfasst die Erneuerung des Brückenmittelfeldes, die Ertüchtigung des restlichen Tragsystems und Instandsetzung der verbleibenden Brückenbauteile. Es ist vorgesehen die Entwurfsunterlage im März 2026,Vergabeunterlage im November 2026 fertig zu stellen. Die Bauausführung ist geplant in 2028.
Der Landkreis Harburg beabsichtigt das Brückenbauwerk im Zuge der K23 beiKönigsmoor über die Gleise der DB AG (Str. 2200 Hbf. Bremen - Hamburg Hbf.) durcheine Sanierung zu ertüchtigen. Das Bestandsbauwerk ist aufgrund festgestelltererheblicher Mängel an der Tragkonstruktion nicht mehr Verkehrssicher. Der Überbau istin allen Feldern als 8-stegiger Plattenbalken mit Spannbeton-Teilfertigteilen hergestelltworden. Die restliche Konstruktion ist in Ortbetonbauweise gebaut, ergänzt worden. DieBrückenlänge beträgt 63,70 m (Gesimslänge). Die Stützweiten der Felder betragen:15,25 m - 25,00 m - 15,25 m. Die Breite des Überbaus zwischen den Geländern ergibtsich zu 12,25 m. Das Bauwerk wurde im Jahre 1979 gebaut. Die Eisenbahnstrecke istelektrifiziert.
Das vorhanden Bauwerk soll durch Ersatzneubau des Mittelfeldes, Verstärkung undInstandsetzung der Endfelder und Unterbauten saniert werden. Der Zielgedanke ist, dasBrückenbauwerk zu ertüchtigen für eine verkehrssichere Lebensdauer über die nächsten25 Jahre (bis ca. 2050). Im Zuge dieser Maßnahme soll ein höheres Verkehrslastmodelvon mindestens BK 40/30 sicher gestellt werden. Die notwendigen Instandsetzunsarbeiten derverbleibenden Brückenbauteile sollen mit geplant werden.Die entsprechend des Teilleistungskataloges LPH 2 abgeforderte Leistung wird aufgrunddes vorliegenden Zeithorizontes bis Ende Dezember 2025 abgefordert. Die Untersuchungvon Lösungsmöglichkeiten, Zweckmäßigkeit wurde bereits im Rahmen einerMachbarkeitsstudie durchgeführt. Das erste Sperrpausenkonzept ist Ende Januar 2026einzureichen. Es ist geplant den Brückenentwurf Ende März 2026 zu finalisieren. DieVergabeunterlagen sind zu Ende November 2026 fertig zu stellen. Die Ausführung derSanierungsarbeiten ist für Anfang 2028 vorgesehen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Angebote können nur für die Gesamtleistung abgegeben werden.
Der Zuschlag wird auf das gesamtwirtschaftlichste Angebot erteilt; alleiniges Zuschlagskriterium ist dabei der Preis, der sich aus den von Ihnen auszufüllenden Honorarermittlung ergibt. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamthonorarsumme (brutto) erteilt. Sofern mehrere Angebote dasselbe Honorar aufweisen, entscheidet das Los über die Rangfolge der Angebote.
Der Vertrag wird auf Basis der Kommunalen Vertragsmuster des Boorberg Verlags geschlossen. Grundlage des Vertrags ist das Angebot sowie die HOAI 2021.
Die Dringlichkeit wird damit begründet, dass die Gleissperrung aus heutiger Sicht einzig im Februar 2028 möglich ist. Für die Anmeldung der Gleissperrungen muss die Entwurfsplanung im März 2026 fertig sein. Für die Planungsleistungen bis zum Entwurf sind 4 Monate notwendig. Demzufolge muss die Auftragserteilung Ende Oktober erfolgen.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Angebote können nur für die Gesamtleistung abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf das gesamtwirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 24.09.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter): https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle
Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2022 bis 2024) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre min. 1.000.000,00 EUR pro Jahr
Angaben zum spezifischen Umsatz der letzten drei Jahre (2022 bis 2024) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatz pro Jahr im Bereich der Ingenieurbauprojekte bei Straßenüberführungen überBahnstrecken in den vergangenen drei Jahren: mindestens 100.000 EUR netto proJahr
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer gesamten Deckungssumme(Mindestbedingung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden min. 3,0 Mio. EURnetto).Falls die Höhe der geforderten Deckungssumme noch nicht vorhanden ist, muss imFalle einer Auftragserteilung die geforderte Deckungssumme zugesichert werden.
Angaben zur Anzahl der Beschäftigten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Qualifikation des projektverantwortlichen Mitarbeiters (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der projektverantwortliche Mitarbeiter für diese Ingenieurleistungen muss mindestens einen Bachelor-, Master- oder Ingenieurabschluss in dem ausgeschriebenen Fachbereich haben.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis der Eigung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Referenzen des Bieters für die ausgeschriebenen Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens zwei einschlägige Referenzen aus den letzten 10 Jahren (als einschlägigeReferenzen gelten Mindestanforderungen, die mit dem Auftrag nach Art und Umfangvergleichbar sind und die Brückenkonstruktion Systemkomponente beinhaltet).
Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.