Reinigungsdienstleistungen in 16 Liegenschaften der Gemeinde Seevetal
Die Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung und der Raum-/ Leistungsverzeichnisse (Vorgabe, Turnus und Verfahren, Anlagen 8-23) zu erbringen. Die eingesetzten Produkte sowie die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß EG-Richtlinie 1907/2006 EWG werden vom Auftraggeber bereitgestellt.
Der Vertrag beinhaltet die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr bis maximal 31.12.2029 (max. 2 Jahre).
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Vor Angebotsabgabe sind die entsprechenden Liegenschaften zwingend zu besichtigen. Es ist ein Nachweis der Vorortbesichtigung (Anlage 4) zu erbringen. Dieser Nachweis ist nur mit Unterschrift des jeweiligen Ansprechpartners gültig.Erfolgt kein Nachweis über eine Besichtigung, kann das Angebot nicht gewertet werden.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Es gibt insgesamt 7 Lose. Ein Bieter kann aus den 7 Losen auswählen und Angebote für alle Lose abgeben (Anlage 3). Die Vergabe der Leistungen an einen Bieter ist beschränkt (Zuschlagslimitierung). Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal zwei Lose. Sollte ein Bieter in mehr als zwei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird der Auftraggeber die Lose auswählen, bei denen je Los die Preisdifferenz zum nächsthöheren in der Wertung verbliebenen Angebot am höchsten ist. Sollte die Preisdifferenz in mehreren Losen gleich sein, entscheidet das Los.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 14.08.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter): https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle
Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen.Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Nachweis über die Haftpflichtversicherung ist wenigstens in Höhe der folgenden Deckungssummen zu erbringen:
- für Personenschäden (pauschal) 2.000.000,00 EUR- Vermögens- und Sachschäden (pauschal) 1.000.000,00 EUR- Obhuts- und Bearbeitungsschäden 200.000,00 EUR- Schlüsselverlustrisiko 100.000,00 EUR
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen und dem Auftraggeber nach Aufforderung nachzuweisen.
Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde- Eigenerklärung zur Eignung (LD) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei oder benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.