Elektrotechnik
Grobmassen:- Einbau einer Brandmeldeanlage für die Bereiche Jugendtreff, Sporthalle und Neubau- Errichtung einer Einbruchmeldeanlage in allen Gebäudeteilen- Veranstaltungstechnik im Bühnenbereich (Sporthalle)- Verlegung von rund 16000 Metern Leitung über alle Bereiche und ELT-Gewerke- Errichtung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Zentralbatterieanlage) in allen Gebäudeteilen- Einbau von 4 Gebäudeverteilungen- Anbindung der Erdungsanlage an den Bestand- Verlegung von Datenleitung / Netzwerktechnik- Installation von Beleuchtungsanlagen in allen Gebäudeteilen
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich"Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügteAngebotsschreiben ausgefüllt ein, da Ihr Angebot sonst ggf. ausgeschlossen werden muss.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten,Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablaufder Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform"vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabestelle@georgsmarienhuette.de) zu richten.
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebendenBedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieterswerden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird(Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen,Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die ZentraleVergabestelle der Stadt Georgsmarienhütte erhoben, verarbeitet und gespeichert.Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung desVergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrenshinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahrengespeichert.Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Georgsmarienhütte unter https://www.georgsmarienhuette.de/portal/seiten/datenschutzerklaerung-914000522-2600.html .
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
siehe §§123,124 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Allgemeiner Jahresumsatz (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren beseht. Zusätzlich hat dieses Unternehmen eine schriftliche Auskunft seines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Unternehmens vorzulegen, in dem auch Auskunft darüber erteilt wird, ob die Kundenbeziehungen ordnungsgemäß verlaufen.
Bescheinigung/Bestätigung der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Eine Bescheinigung/Bestätigung der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Bestätigung kein Insolvenzverfahren (bei Bedarf) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Bestätigung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
Durchschnittlich jährliche Belegschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal ist anzugeben.
Eintragung in das Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Wenn Angebot in die engere Wahl kommt:Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw.bei der Industrie- und Handelskammer
Eintragung in ein relevantes Berufsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Freistellungsbescheinigung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Präqualifikationsnachweis (bei Bedarf) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifi-kationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi-sche Einzelnachweise.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezi-fische Einzelnachweise- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)vorzulegen.Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in derListe des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden drei Referenznachweise über die Durchführung vergleichbarer Aufgaben in den letzten drei Jahren, mit mindestens folgenden Angaben erwartet:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung gesetzliche Sozialversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (von ein oder zwei Krankenkassen)
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, istSicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl.Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), soweit die Auftragssumme mindestens 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Zu Pos. 6 BürgschaftenDie Rückgabe der Mängelansprüchebürgschaft erfolgt entgegen §17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B nach Ablauf der Gewährleistung.
Siehe VHB Blatt 214a (Besondere Vertragsbedingungen) und Bietererklärung im Anschluss.