Mit der Ausführung ist in der 22. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW zu beginnen. Die Leistung ist in der 39. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen).
Hinweis:
Die Vergabestelle der Gemeinde Wallenhorst informiert gem. § 20 Abs. 4 VOB/A 2019, dass die genannte Leistung im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vergeben werden soll.
Interessierte Unternehmen können ihr Interesse an einer Beteiligung am Vergabeverfahren kundtun, haben jedoch keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben den Nachweis ihrer Eignung durch Einzelnachweise gem. § 6b Abs. 2 VOB/A zu erbringen.