Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 20) für die Ortfeuerwehr Rulle der Gemeinde Wallenhorst. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter den Punkten 5.1 (LOT-0001 und LOT-0002) aufgeführten Einzelleistungen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines fabrikneuen Löschgruppenfahrzeugs (LF 20) gemäß DIN EN 1846-2 und in Anlehnung an DIN 14530 Teil 11 in zwei Losen. Los 1 umfasst die Lieferung eines 18t-Allrad-Fahrgestells (4x4) mit einem Radstand von 4.100 bis 4.200 mm und einer Motorleistung von mindestens 230 kW. Los 2 beinhaltet den feuerwehrtechnischen Aufbau für ein LF 20 inklusive der Komplettmontage auf dem Fahrgestell aus Los 1 sowie der vollständigen Integration und Verlastung der beigestellten funk- und feuerwehrtechnischen Beladung. Der Auftragnehmer von Los 2 trägt die systemische Verantwortung für das Zusammenwirken aller Komponenten sowie die ergonomische Unterbringung der gesamten Beladung auf dem Fahrgestell.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem der Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform "vergabe. Niedersachsen" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. (2) Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform im pdf-Format) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziffer 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt für die Lose 1 und 2 auf Grundlage des jeweiligen Bruttoangebotspreises. In den Losen 1 und 2 werden zusätzlich Wertungsboni berücksichtigt, welche vom ermittelten Bruttogesamtpreis des jeweiligen Loses in Abzug gebracht werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände
Betriebshaftpflicht - Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR
Versicherungsschein - Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein
Bilanzen - Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025) oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
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Lieferung des Allrad-Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug (LF 20) vom 01.04.2029 bis spätestens 30.09.2029.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:- Lieferung eines zweiachsigen Allrad-Fahrgestells (4x4) mit Zwillingsbereifung an der Hinterachse, geeignet zum Aufbau eines LF 20 nach DIN EN 1846 und in Anlehnung an DIN 14530-11, Masse max. 18t.- Technische Dokumentation: Bereitstellung der losspezifischen Unterlagen, insbesondere Schaltpläne, detaillierte Gewichtsbilanz und Energiebilanz.- Sicherstellung der Ersatzteilversorgung für die gelieferten Komponenten für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren nach Abnahme.
Referenzen - Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder vergleichbaren 18t-Allrad-Fahrgestellen für vergleichbare Löschgruppenfahr-zeuge LF20/HLF20 in Deutschland in den Jahren 2021 bis 2023
Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug (LF 20) sowie Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung bis spätestens 30.06.2030.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:- Herstellung und Montage des feuerwehrtechnischen Aufbaus inklusive fest eingebauter Pumpe und Löschwasserbehälter (Los 2).- Annahme, Prüfung und Zwischenlagerung der vom Auftraggeber beigestellten feuerwehrtechnischen Beladung sowie der Funk- und Kommunikationstechnik - Integration der gesamten beigestellten Beladung und Funktechnik in das Fahrzeug inklusive Erstellung der Halterungskonzepte nach DIN 14502-2 - Endmontage des Gesamtfahrzeugs (Verbindung Los 1 und Los 2) sowie Zulassung nach StVZO und Sicherstellung der Normkonformität - Durchführung der Abnahme durch einen anerkannten feuerwehrtechnischen Sachverständigen sowie Beseitigung etwaiger Mängel am Gesamtfahrzeug- Unterstützung bei der Reiseplanung sowie Bereitstellung von Räumlichkeiten und Personal zu den Abnahmeterminen- Bereitstellung der losspezifischen Unterlagen, insbesondere Schaltpläne, detaillierte Gewichtsbilanz - Übergabe des einsatzbereiten Komplettfahrzeugs am Standort des Aufbauherstellers inklusive Einweisung des Bedienpersonals in Fahrgestell, Pumpe und Aufbau
Referenzen - Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder vergleichbaren 18t-Allrad-Fahrgestellen für vergleichbare Löschgruppenfahr-zeuge LF20/HLF20 in Deutschland in den Jahren 2023 bis 2025