Verfahrensangaben

Gemeinde Hilter a.T.W. / Lieferung eines Drehleiterfahrzeugs (DLA[K] 23/12) für di...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.09.2026
29.09.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Hilter a.T.W.
t:05415011100
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
DE944
vergabe@Lkos.de
+49 5415011100
+49 54150161100

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144210-3
35000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gemeinde Hilter a.T.W. / Lieferung eines Drehleiterfahrzeugs (DLA[K] 23/12) für die Ortsfeuerwehr Hilter a.T.W. - Los 1: Fahrgestell und Aufbau | Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Gemeinde Hilter a.T.W. beabsichtigt die Beschaffung eines fabrikneuen Drehleiterfahrzeugs DLA(K) 23/12 einschließlich feuerwehrtechnischer Beladung. Das Fahrzeug ist vollständig funktionsfähig, zugelassen und einsatzbereit zu liefern.

Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in zwei Fachlose:
* Los 1 umfasst Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Aufbau als technisch aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem.

* Los 2 umfasst die feuerwehrtechnische Beladung.

Angebote können für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden; die Zuschlagserteilung erfolgt je Los.
Fahrgestell und Aufbau werden aus technischen Gründen gemeinsam vergeben. Wesentliche sicherheits- und zulassungsrelevante Schnittstellen bestehen insbesondere bei Nebenantrieb, Abstützung, Leiterpark und Steuerung, Achslasten und Schwerpunktlage, Energieversorgung, Brems- und Fahrdynamik, Parametrierung, EMV und Gesamtfahrzeugzulassung. Die technische Gesamtverantwortung für das funktionsfähige und zulassungsfähige System liegt beim Auftragnehmer des Loses 1.

Der Zuschlag wird je Los auf das preislich niedrigste wertbare Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist damit der Preis. Die technische und qualitative Mindestleistung wird durch die als Ausschluss- beziehungsweise Mindestanforderungen gekennzeichneten Vorgaben abgesichert.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hilter a.T.W.
Deutschland
DE94E

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Das Leistungsverzeichnis zu Los 1 enthält als "Option" gekennzeichnete Positionen. Dabei handelt es sich um Leistungen, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung noch nicht feststeht, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen sollen.

Alle als "Option" gekennzeichneten Positionen sind vollständig anzubieten und mit einem Preis zu versehen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTV6MJBD3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.

Bieterfragen sind bis spätestens 18.09.2026 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.

Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!

Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

52
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Referenzen (Los 1) - Mit dem Angebot ist eine Referenzliste über mindestens zwei innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist fertiggestellte und erfolgreich abgenommene, vergleichbare Drehleiterfahrzeuge vorzulegen. Vergleichbar sind Hubrettungsfahrzeuge derselben oder einer technisch gleichwertigen Leistungsklasse, aus denen ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit für den ausgeschriebenen Auftrag möglich ist. Anzugeben sind Auftraggeber, Fahrzeugtyp, wesentlicher Leistungsumfang, Liefer-/Abnahmedatum und eine prüffähige Kontaktstelle.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Qualitätsmanagementsystem (Los 1) - Für den Hersteller des Drehleiteraufbaus ist ein gültiger Nachweis über ein
Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiger Nachweis der
Qualitätssicherung vorzulegen

Finanzierung

für Los 1:
Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird in drei gleichen Teilbeträgen fällig:

* Ein Drittel des Kaufpreises nach Auftragsbestätigung
Die Zahlung wird nach Eingang der rechtsverbindlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers und einer prüffähigen Rechnung fällig. Voraussetzung ist die vorherige Übergabe der nachfolgend beschriebenen Bankbürgschaft in Höhe dieses Teilbetrages.

* Ein Drittel des Kaufpreises nach Lieferung des Fahrgestells
Die Zahlung wird fällig, sobald das Fahrgestell nachweislich beim Aufbauhersteller eingegangen ist. Der Eingang ist dem Auftraggeber unter Angabe von Fahrgestellhersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeug-Identifizierungsnummer schriftlich zu bestätigen. Vor Auszahlung ist die Bankbürgschaft auf insgesamt zwei Drittel des vereinbarten Kaufpreises zu erhöhen oder durch eine entsprechende neue Bürgschaft zu ersetzen.

* Ein Drittel des Kaufpreises nach Auslieferung und Abnahme

für Los 1:

Zur Absicherung der vor vollständiger Auslieferung geleisteten Teilzahlungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts vorzulegen.

Die Bürgschaft muss sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung der geleisteten Teilzahlungen absichern, die sich insbesondere aus einer nicht, nicht vollständig oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung ergeben können.

Die Bürgschaftssumme muss zunächst mindestens einem Drittel des vereinbarten Kaufpreises entsprechen. Vor Auszahlung des zweiten Teilbetrages ist sie auf insgesamt zwei Drittel des Kaufpreises zu erhöhen. Eine Auszahlung der jeweiligen Teilzahlung erfolgt erst nach Eingang der Bürgschaftsurkunde in der erforderlichen Höhe.

Die Bürgschaft muss deutschem Recht unterliegen, in deutscher Sprache ausgestellt und dem Auftraggeber im Original übergeben werden. Sie darf keine Befristung enthalten und nicht vor der vollständigen, vertragsgemäßen Auslieferung und förmlichen Abnahme des Fahrzeugs erlöschen.

Nach vollständiger Auslieferung und Abnahme des Fahrzeugs wird die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben, sofern keine durch die Bürgschaft gesicherten Ansprüche des Auftraggebers mehr bestehen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Lieferung soll schnellstmöglich erfolgen. Für beide Lose ist im Angebot eine verbindliche Lieferfrist, gerechnet ab Auftragserteilung, anzugeben. Die angebotene Lieferfrist wird Vertragsbestandteil.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fahrgestell und Aufbau
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144210-3
35000000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Feuerwehrtechnische Beladung
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144210-3
35000000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen