Reinigung von Verkehrszeichen
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
+49 541501-1100
+49 541501-61100
vergabe@Lkos.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTQN43HP0

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTQN43HP0/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Der Landkreis Osnabrück (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt Reinigungsarbeiten an Verkehrszeichen durchzuführen. Der Auftrag umfasst die Reinigung von Verkehrszeichen und Zusatzzeichen an Kreisstraßen und an Kreisstraßenradwege für die Kreisstraßenmeistereien des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück und Bissendorf. Ziel der Leistung ist die Wiederherstellung und Erhaltung der Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Retroreflexion der Verkehrszeichen.

Die Leistungen sind in Lose, getrennt nach den Straßenmeistereibezirken, aufgeteilt. Bei Zuschlagserteilung mehrerer Lose an einen Bieter, hat der AN die Leistung so zu koordinieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten sämtlicher beauftragter Lose im Ausführungszeitraum erledigt werden.

Angaben zu den Leistungsstellen sind aus den Plänen und der Übersichtstabelle mit Anzahl der Verkehrszeichen zu entnehmen. Es ist ratsam, sich mit der Maßnahme und dem Umfang der Arbeiten bzw. den Örtlichkeiten vor Abgabe des Angebotes vertraut zu machen! Mehrkosten aus Ortsunkenntnis werden nicht anerkannt.

Sämtliche Verkehrssicherungsarbeiten sind vom AN auszuführen.
Eventuelle Lohnzulagen (Schmutzzulage o. ä.) sind in sämtliche Positionen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Kosten für eventuelle Arbeitszeitgenehmigungen und Lohnzulagen werden ebenfalls nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.

Der Ausführungszeitraum ist vom April bis Ende Juli 2026.

Umfang der Leistung
vgl. Leistungsbeschreibung

Haupterfüllungsort

Kreisstraßenmeisterei Süd
Auf dem Specken 2
49143
Bissendorf

Weitere Erfüllungsorte

Kreisstraßenmeisterei Nord im Logistikzentrum
Bramscher Str. 70
49593
Bersenbrück

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Der Ausführungszeitraum ist vom April bis Ende Juli 2026.

Laufzeit bzw. Dauer

20.04.2026
31.07.2026

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Unterhaltungsbezirk KSM Süd
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Der Landkreis Osnabrück (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt Reinigungsarbeiten an Verkehrszeichen durchzuführen. Der Auftrag umfasst die Reinigung von Verkehrszeichen und Zusatzzeichen an Kreisstraßen und an Kreisstraßenradwege für die Kreisstraßenmeistereien des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück und Bissendorf. Ziel der Leistung ist die Wiederherstellung und Erhaltung der Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Retroreflexion der Verkehrszeichen.

Die Leistungen sind in Lose, getrennt nach den Straßenmeistereibezirken, aufgeteilt. Bei Zuschlagserteilung mehrerer Lose an einen Bieter, hat der AN die Leistung so zu koordinieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten sämtlicher beauftragter Lose im Ausführungszeitraum erledigt werden.

Angaben zu den Leistungsstellen sind aus den Plänen und der Übersichtstabelle mit Anzahl der Verkehrszeichen zu entnehmen. Es ist ratsam, sich mit der Maßnahme und dem Umfang der Arbeiten bzw. den Örtlichkeiten vor Abgabe des Angebotes vertraut zu machen! Mehrkosten aus Ortsunkenntnis werden nicht anerkannt.

Sämtliche Verkehrssicherungsarbeiten sind vom AN auszuführen.
Eventuelle Lohnzulagen (Schmutzzulage o. ä.) sind in sämtliche Positionen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Kosten für eventuelle Arbeitszeitgenehmigungen und Lohnzulagen werden ebenfalls nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.

Der Ausführungszeitraum ist vom April bis Ende Juli 2026.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Unterhaltungsbezirk KSM Nord
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Der Landkreis Osnabrück (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt Reinigungsarbeiten an Verkehrszeichen durchzuführen. Der Auftrag umfasst die Reinigung von Verkehrszeichen und Zusatzzeichen an Kreisstraßen und an Kreisstraßenradwege für die Kreisstraßenmeistereien des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück und Bissendorf. Ziel der Leistung ist die Wiederherstellung und Erhaltung der Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Retroreflexion der Verkehrszeichen.

Die Leistungen sind in Lose, getrennt nach den Straßenmeistereibezirken, aufgeteilt. Bei Zuschlagserteilung mehrerer Lose an einen Bieter, hat der AN die Leistung so zu koordinieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten sämtlicher beauftragter Lose im Ausführungszeitraum erledigt werden.

Angaben zu den Leistungsstellen sind aus den Plänen und der Übersichtstabelle mit Anzahl der Verkehrszeichen zu entnehmen. Es ist ratsam, sich mit der Maßnahme und dem Umfang der Arbeiten bzw. den Örtlichkeiten vor Abgabe des Angebotes vertraut zu machen! Mehrkosten aus Ortsunkenntnis werden nicht anerkannt.

Sämtliche Verkehrssicherungsarbeiten sind vom AN auszuführen.
Eventuelle Lohnzulagen (Schmutzzulage o. ä.) sind in sämtliche Positionen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Kosten für eventuelle Arbeitszeitgenehmigungen und Lohnzulagen werden ebenfalls nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.

Der Ausführungszeitraum ist vom April bis Ende Juli 2026.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Angebotsschreiben; Ihr Angebot muss das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 633 VHB Bund) enthalten.

Sofern die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist, ist bei der Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot ein gesondertes Angebotsschreiben zu verwenden.; Mit dem Angebot
Eigenerklärung der Nachunternehmen gem. § 4 NTVergG; Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, muss der Bieter auch die von diesen unterschriebene Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung des Bieters gem. § 4 NTVergG; Der bereitgestellte Vordruck der Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten ist mit dem Angebot einzureichen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen; Im Falle einer Eintragung Ihres Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist die Übersendung eines entsprechenden Nachweises mit dem Angebot ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
GAEB-Datei; Wird das Preis-Verzeichnis in elektronischer Form erstellt, ist das Angebot zusätzlich als Datei in der GAEB-Austauschphase 84 einzureichen.; Auf Anforderung der Vergabestelle
Leistungsverzeichnis; Leistungsverzeichnis mit den Preisen und weiteren geforderten Angaben; Mit dem Angebot
Originalkalkulation; Der AN hat dem AG die Originalkalkulation des Angebotes in einem verschlossenen Umschlag vor Zuschlagserteilung zu übergeben. Die Preisermittlung (Urkalkulation) ist so aufzustellen, dass aus ihr sämtliche Einzelheiten und Ansätze der Kalkulation zu ersehen sind (Geräteeinsatz, Gerätekosten, Personaleinsatz, Leistung, einzelne Materialpreise etc.). Das gilt auch für mit EDV-Anlagen hergestellte Preisermittlungen. Das Eintragen von Endpreisen, aus denen der Ursprung nicht zu erkennen ist, genügt nicht. Vielmehr muss bei Materialpreisen, Stundenansätzen, Gerätekosten sowie Nachunternehmerleistungen, der Kalkulation detailliert zu entnehmen sein, wie die Preise entstanden sind. Vorgenannte Regelungen treffen auch für Nachunternehmerleistungen zu. Der AG nimmt sich das Recht, die Urkalkulation zu öffnen, um die korrekte Aufstellung der Kalkulation zu überprüfen.; Auf Anforderung der Vergabestelle

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

19.03.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

17.04.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!

Verwenden Sie für die Eintragung Ihrer Preise bitte immer die den Vergabeunterlagen beigefügten Unterlagen (Leistungsverzeichnis).

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten.

Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

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