Art der Leistung
Betriebssozialarbeit für Auszubildende in der Pflege
Umfang der Leistung
Die zu vergebende Leistung umfasst die Konzeptionierung und Umsetzung eines Unterstützungsangebotes in Form einer zentralen und neutralen Beratungsstelle zur Betriebssozialarbeit für Auszubildende in der Pflege.
Leistungsgegenstand ist die individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung zur Verminderung von Ausbildungsabbrüchen von Auszubildenden von Pflegeeinrichtungen mit Sitz im Landkreis Osnabrück.
Zu den Aufgaben gehören:
1. Gewährleistung von individuell auf den Einzelfall bezogener sozialpädagogischer Beratungs- und Unterstützungsarbeit.
2. Angebote in Seminarform oder in regelmäßigen Gruppentreffen können aufgrund fest-gestellter Bedarfe initiiert werden.
3. Die aufsuchende Arbeit direkt im Betrieb, beim Auszubildenden zu Hause oder in der beruflichen Schule soll das Handeln der Betriebssozialarbeit Pflege prägen.
4. Die Kontaktpflege zu den Einrichtungen, den Schulen, den Auszubildenden und den da-zugehörigen Familien ist grundlegend für die Arbeit.
5. Sicherstellung eines niederschwelligen Angebots durch regelmäßige offene Sprech-stunden in den Institutionen vor Ort.
6. Um ein Ausbildungsverhältnis, das gegebenenfalls schwierig gestartet ist, erfolgreich abzuschließen, braucht es oftmals viele unterschiedliche Partner. Individuelle Netzwerke können für den Auszubildenden ein stabilisierender Faktor sein. Diese gilt es zu aktivieren. Darüber hinaus sollte ein Netzwerk weiterer sozialer Beratungsangebote (z.B. Sozial-, Sucht- oder Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, Schuldnerberatung) gebildet und gefördert werden.
7. Stärkung der beruflichen und schulischen Integration der Auszubildenden durch
- Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren wie Schulleitung, (Zentrale-) Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter und Lehrkräfte,
- Zusammenarbeit mit den Eltern insbesondere bei minderjährigen Auszubildenden.
8. Unterstützung und Beratung bei der Beantragung von Sozialleistungen und/oder anderen Unterstützungsinstrumenten.
Die Beratungen sollen in einem Umfang von einer Vollzeitäquivalenten (39 h) durchgeführt werden. Der Auftragnehmer koordiniert seine Tätigkeiten eigenständig.
Die Beratungsstelle ist für alle Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler von Pflegeeinrichtungen mit Sitz im Landkreis Osnabrück zuständig.
Das Büro der Beratungsstelle ist in der Region Osnabrück (Stadt/Landkreis) vorzuhalten. Daneben sind Termine vor Ort in den Betrieben und Bildungseinrichtungen zu gewährleisten, beispielsweise für Sprechstunden, Einzelberatungen, Kriseninterventionen, Informationsveranstaltungen, Austauschtreffen etc.
Die Leistung wird für die Zeit vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027 vergeben. Sollten darüber hinaus Haushaltsmittel des Landkreises Osnabrück zur Verfügung gestellt werden, kann der Auftrag beim ersten Mal um zwölf Monate und beim zweiten Mal um weitere sieben Monate verlängert werden und endet somit spätestens zum 31.01.2029. Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist neben verfügbaren Haushaltsmitteln die Vorlage eines erfolgreichen Evaluationsberichtes über die Verwendung der Mittel und Erreichung der Ziele von Seiten der Auftragnehmer.