Art der Leistung
Rahmenvereinbarung über geo- und umwelttechnische Untersuchungen des Fahrbahnaufbaus, des Banketts und der Straßengräben an Kreisstraßen um Unterhaltungsbezirk der KSM Süd
Umfang der Leistung
Der Landkreis Osnabrück plant in jedem Jahr den Ausbau bzw. die Sanierung des vorhandenen Kreisstraßennetzes. Um Aufschluss über das passende Bauverfahren zu erlangen, sind im Vorfeld der jeweiligen Projekte Voruntersuchungen an der vorhandenen Fahrbahnsubstanz durchzuführen.
Beschreibung der zu vergebenden Hauptleistungen:
* Durchführen von Fahrbahn- sowie Bankett- und sonstigen Seitenraumuntersuchungen im Bereich / Unterhaltungsbezirk der Kreisstraßenmeisterei (KSM) Süd
* Entnahme der Proben mittels Bohrkerne, Rammsondierung, Schürfe etc.
* Durchführung einer geotechnischen Analytik und einer umwelttechnischen Analytik zur Abfalldeklaration
* Durchführung von Georadarmessungen einschließlich Auswertung
Die Reihenfolge bzw. Priorität der zu untersuchenden Projekte erfolgt durch die Mitarbeiter der KSM Süd.
In den Leistungsansätzen des Leistungsverzeichnisses sind die geschätzten Mengen und Massen für einen Zeitraum von ca. 1 Jahr enthalten.
Die Vertragsdauer beginnt mit dem Auftragsdatum und endet nach 365 Kalendertage oder aber wenn das Auftragsvolumen abgearbeitet ist.
Sollte das Auftragsvolumen nach 365 Tagen noch nicht vollständig erschöpft sein, so besteht die Möglichkeit der Fortführung, jedoch nur in beidseitigem Einvernehmen unter Beibehaltung sämtlicher Preise und Konditionen.
Das untersuchende Ingenieurbüro muss gem. RAP Stra 15 für die Fachgebiete A, D, E, G und
I zugelassen sein.
Grundlage der auszuführenden Untersuchungen sind, neben den rechtlichen Vorgaben, u.a. das "Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und Bemessungen im Verkehrswegebau (M GUB, Ausgabe 2018)", das "Merkblatt über geotechnische
Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau - Ergänzung für den Um- und Ausbau von
Straßen (M GUB UA, Ausgabe 2013)", das "Merkblatt über umweltrelevante Untersuchungen
im Straßenbau (M URU, Ausgabe 2024) und die Handreichung des NLStBV "Qualifizierter
Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau (Ausgabe 2025).
Die chemischen Untersuchungen sind gemäß Leistungsverzeichnis auf Grundlage der EBV, LAGA M20 oder der Deponieverordnung durchzuführen.