Verfahrensangaben

Comeniusschule Georgsmarienhütte / Sanierung und Erweiterung - Generalplanerleistu...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.04.2026
28.04.2026 11:00 Uhr
15.05.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
t:05415011100
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
DE944
vergabe@Lkos.de
+49 541501-1100

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Comeniusschule Georgsmarienhütte / Sanierung und Erweiterung - Generalplanerleistungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landkreis Osnabrück plant die Sanierung und die Erweiterung der Comeniusschule, Johannes-Möller-Str. 3 in 49124 Georgsmarienhütte. An der Förderschule wurde der Raumbedarf überprüft und ein zusätzlicher Bedarf festgestellt. Um diesen darzustellen, ist vorgesehen, die Bestandgebäude zu erweitern, umzubauen und zu sanieren.

Die Schule wurde in zwei Bauabschnitten in den Jahren 1974-1979 errichtet. Das Grundstück der Comeniusschule ist mit 15.310 m2 bemessen. Optionen der Grundstückserweiterung sind nicht möglich. Aktuell umfasst das Bestandsgebäude der Comeniusschule eine Bruttogrundfläche (BGF) von 4.378 m2.

Neben der Schule ist im aktuellen Gebäude auch ein sozialpädagogischer Hort untergebracht, welcher zehn Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren aufnimmt. Die Anforderungen des Raumprogramms für Förderschulen und die Bedarfe des Hortes zzgl. der erforderlichen Verkehrsflächen ergeben eine zukünftig benötigte BGF von insgesamt etwa 8.300 m2. Die BGF muss im Vergleich zum bestehenden Gebäude nahezu verdoppelt werden.

Es ist davon auszugehen, dass das Bestandsgebäude bis auf den Rohbau inkl. der technischen Gebäudeausstattung zu entkernen ist und anschließend vollständig saniert werden muss. Dabei sind die vorhandenen Versorgungsanschlüsse ebenfalls zu überprüfen und in die Planung mit einzubeziehen.

Der Bauherr legt hohen Wert auf die Wirtschaftlichkeit des Neubaus insbesondere in der Bauphase als auch im Betrieb, also bei der Betrachtung der Bau- und Lebenszykluskosten.

Aktuell wird von folgenden Kosten ausgegangen:
* KG 300 + 400: ca. 12.500.000,- EUR (netto
* KG 500: ca. 800.000,- EUR (netto)

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für die beschriebene Baumaßnahme erforderlichen Generalplanerleistungen, die die nachfolgenden Leistungsbilder umfassen:

* Objektplanung Gebäude und Innenräume:
Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 10)
1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.
3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt.
4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt.

* Freianlagen:
Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 38 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 11.1)
1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.
3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt.
4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt.

* Verkehrsanlagen:
Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 45 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 13.1)
1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.
3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt.
4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt.

* Technische Ausrüstung ALG 1-8:
Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15)
1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.
3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt.
4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt.

* Tragwerksplanung:
Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 (gem. §§ 49-52 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14)
1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.

* Brandschutzsachverständigenleistungen
Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 5 + 8.
1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.
3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5 wird separat beauftragt.
4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8 wird separat beauftragt.

* Bauphysik (gem. Anlage 1.2 HOAI) )
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 4,
- Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 4,
1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.

* SiGeKo (gem. AHO Heft Nr. 15)
Leistungen zum SiGeKo gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 15 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8.
1.Stufe: Die Leistungsphase Planung wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase Ausführung wird separat beauftragt.

Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme ist der Planungsprozess sehr detailliert und zeitlich konzentriert durchzuführen. Der Planungsbeginn der Maßnahme ist für Mitte 2026 geplant.

Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung für die Sanierung und Erweiterung der Comeniusschule in Georgsmarienhütte.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Johannes-Möller-Straße 3
49124
Georgsmarienhütte
Deutschland
DE94E

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen, vgl. Dokument "B3_Projektbeschreibung und Leistungsbilder", Abschnitt 4.2.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTG8AJQSM

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- / Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.

Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 20.04.2026 (für den Teilnahmewettbewerb) bzw. 08.06.2026 (für die Angebotsphase) ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.

Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!

Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet.

Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

TNW01 - Bewerberbogen inkl. Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bewerberbogen als Bewerbungsformular für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist den Teilnahmeunterlagen im Ordner "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt.
Der Bewerberbogen ist vollständig ausgefüllt einzureichen.

Dabei sind u.a. Referenzen für verschiedene Bereiche aufzuführen:

? Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume:
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
U.a. folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:

* Projektvolumen KGR 300+400: Die Referenz muss mindestens ein Projektvolumen von 3.000.000,00 EUR netto für die KGR 300+400 aufweisen.

* Honorarzone: Die Referenz muss mindestens die Honorarzone III aufweisen.

* Vergleichbare Referenz: Die Referenz muss als Schul-/ Bildungsbau zugeordnet werden können oder einem Gebäude vergleichbarer Größe und Komplexität, z. B. Verwaltungs-, Kultur-, Forschungs- oder Hochschulgebäude entsprechen.

* Zeitraum der Leistungserbringung: Die bauordnungsrechtliche Abnahme muss zwischen dem Zeitpunkt 01.01.2016 und der Abgabe des Teilnahmeantrages erfolgt sein.

* Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 der Objektplanung erbracht sowie funktionale Leistungsbeschreibungen erstellt und die Projektsteuerung bei einer Generalunternehmervergabe (LP 5-8) erbracht worden sein.

? Bereich Technische Ausrüstung:
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
U.a. folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:

* Projektvolumen KGR 400: Die Referenz muss mindestens ein Projektvolumen von 1.000.000 EUR netto für die KGR 400 aufweisen.

* Honorarzone: Die Referenz muss mindestens die Honorarzone II aufweisen.

* Vergleichbare Referenz: Die Referenz muss als Schul-/ Bildungsbau zugeordnet werden können oder einem Gebäude vergleichbarer Größe und Komplexität, z. B. Verwaltungs-, Kultur-, Forschungs- oder Hochschulgebäude entsprechen.

* Zeitraum der Leistungserbringung: Die bauordnungsrechtliche Abnahme muss zwischen dem Zeitpunkt 01.01.2016 und der Abgabe des Teilnahmeantrages erfolgt sein.

* Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 der Technischen Ausrüstung erbracht sowie funktionale Leistungsbeschreibungen erstellt und die Projektsteuerung bei einer Generalunternehmervergabe (LP 5-8) erbracht worden sein.

? Bereich Generalplanung:
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
U.a. folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:

* Projektvolumen KGR 300+400: Die Referenz muss mindestens ein Projektvolumen von 4.000.000,00 EUR netto für die KGR 300+400 aufweisen.

* Projektvolumen KGR 400: Die Referenz muss mindestens ein Projektvolumen von 1.000.000 EUR netto für die KGR 400 aufweisen.

* Honorarzone Objektplanung: Die Referenz muss mindestens die Honorarzone III aufweisen.

* Honorarzone Technische Ausrüstung: Die Referenz muss mindestens die Honorarzone II aufweisen.

* Vergleichbare Referenz: Die Referenz muss als Schul-/ Bildungsbau zugeordnet werden können oder einem Gebäude vergleichbarer Größe und Komplexität, z. B. Verwaltungs-, Kultur-, Forschungs- oder Hochschulgebäude entsprechen.

* Zeitraum der Leistungserbringung: Die Bauordnungsrechtliche Abnahme muss zwischen dem Zeitpunkt 01.01.2016 und der Abgabe des Teilnahmeantrages erfolgt sein.

* Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 erbracht sowie funktionale Leistungsbeschreibungen erstellt und die Projektsteuerung bei einer Generalunternehmervergabe (LP 5-8) erbracht worden sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis (nicht älter als 12 Monate) über das Bestehen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungen:
- 3 Mio. EUR für Personenschäden
- 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden

Die genannten Deckungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in sowie Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (Bauvorlageberechtigung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Beschäftigter - Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei Kalenderjahre muss

* im Tätigkeitsbereich "Objektplanung Gebäude und Innenräume" mindestens drei und
* im Tätigkeitsbereich "Technische Ausrüstung" mindestens zwei

betragen.

Andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Berufserfahrung der Projektleitung - Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung der jeweiligen Projektleiter
* für Objektplanung (Planung und Bauleitung) sowie
* für Technische Ausrüstung
sind nachzuweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen - Es sind Referenzen für verschiedene Bereiche aufzuführen:

# Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume:
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
U.a. folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:

* Projektvolumen KGR 300+400: Die Referenz muss mindestens ein Projektvolumen von 3.000.000,00 EUR netto für die KGR 300+400 aufweisen.

* Honorarzone: Die Referenz muss mindestens die Honorarzone III aufweisen.

* Vergleichbare Referenz: Die Referenz muss als Schul-/ Bildungsbau zugeordnet werden können oder einem Gebäude vergleichbarer Größe und Komplexität, z. B. Verwaltungs-, Kultur-, Forschungs- oder Hochschulgebäude entsprechen.

* Zeitraum der Leistungserbringung: Die bauordnungsrechtliche Abnahme muss zwischen dem Zeitpunkt 01.01.2016 und der Abgabe des Teilnahmeantrages erfolgt sein.

* Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 der Objektplanung erbracht sowie funktionale Leistungsbeschreibungen erstellt und die Projektsteuerung bei einer Generalunternehmervergabe (LP 5-8) erbracht worden sein.

# Bereich Technische Ausrüstung:
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
U.a. folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:

* Projektvolumen KGR 400: Die Referenz muss mindestens ein Projektvolumen von 1.000.000 EUR netto für die KGR 400 aufweisen.

* Honorarzone: Die Referenz muss mindestens die Honorarzone II aufweisen.

* Vergleichbare Referenz: Die Referenz muss als Schul-/ Bildungsbau zugeordnet werden können oder einem Gebäude vergleichbarer Größe und Komplexität, z. B. Verwaltungs-, Kultur-, Forschungs- oder Hochschulgebäude entsprechen.

* Zeitraum der Leistungserbringung: Die bauordnungsrechtliche Abnahme muss zwischen dem Zeitpunkt 01.01.2016 und der Abgabe des Teilnahmeantrages erfolgt sein.

* Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 der Technischen Ausrüstung erbracht sowie funktionale Leistungsbeschreibungen erstellt und die Projektsteuerung bei einer Generalunternehmervergabe (LP 5-8) erbracht worden sein.

# Bereich Generalplanung:
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
U.a. folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:

* Projektvolumen KGR 300+400: Die Referenz muss mindestens ein Projektvolumen von 4.000.000,00 EUR netto für die KGR 300+400 aufweisen.

* Projektvolumen KGR 400: Die Referenz muss mindestens ein Projektvolumen von 1.000.000 EUR netto für die KGR 400 aufweisen.

* Honorarzone Objektplanung: Die Referenz muss mindestens die Honorarzone III aufweisen.

* Honorarzone Technische Ausrüstung: Die Referenz muss mindestens die Honorarzone II aufweisen.

* Vergleichbare Referenz: Die Referenz muss als Schul-/ Bildungsbau zugeordnet werden können oder einem Gebäude vergleichbarer Größe und Komplexität, z. B. Verwaltungs-, Kultur-, Forschungs- oder Hochschulgebäude entsprechen.

* Zeitraum der Leistungserbringung: Die Bauordnungsrechtliche Abnahme muss zwischen dem Zeitpunkt 01.01.2016 und der Abgabe des Teilnahmeantrages erfolgt sein.

* Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 erbracht sowie funktionale Leistungsbeschreibungen erstellt und die Projektsteuerung bei einer Generalunternehmervergabe (LP 5-8) erbracht worden sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Bewertung der Referenzen - Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.

In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Büros) sind insbesondere die vorgelegten Referenzen maßgeblich.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die erforderlichen Arbeiten sind im laufenden Schulbetrieb durchzuführen, sodass sicherzustellen ist, dass dieser jederzeit möglichst störungsfrei möglich bleibt. Eine Einteilung in geeignete Bauabschnitte ist vorzunehmen, wobei lärmintensive Arbeiten möglichst in die schulfreien Zeiten zu legen sind.

Des Weiteren liegt der Raumbedarf während der Bauzeit ebenfalls zum Planungsstart vor, welcher bei den Planungen zu berücksichtigen ist. Es ist jederzeit sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl von Allgemeinen- und Fach-Unterrichtsräumen zur Verfügung steht. Eine Auslagerung in Mobilklassen ist nicht gewünscht.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung