Vorzulegende Nachweise:
Angebotsschreiben; Ihr Angebot muss das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB Bund) enthalten.
Sofern die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist, ist bei der Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot ein gesondertes Angebotsschreiben zu verwenden.; Mit dem Angebot
Aufgliederung der Einheitspreise; Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle
Eigenerklärung der Nachunternehmen gem. § 4 NTVergG; Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, muss der Bieter auch die von diesen unterschriebene Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung des Bieters gem. § 4 NTVergG; Der bereitgestellte Vordruck der Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten ist mit dem Angebot einzureichen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB Bund); Im Falle einer einschlägigen Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ist die Angabe der entsprechenden Registriernummer (PQ-Nummer) im Angebotsschreiben ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formblatt zur Preisermittlung nach Kalkulationsart; Je nach Art der Kalkulation ist mit dem Angebot entweder
- das Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) oder
- das Formblatt 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen.; Mit dem Angebot
GAEB-Datei; Wird das Preis-Verzeichnis in elektronischer Form erstellt, ist das Angebot zusätzlich als Datei in der GAEB-Austauschphase 84 einzureichen.; Auf Anforderung der Vergabestelle
Leistungsverzeichnis; Leistungsverzeichnis mit den Preisen und weiteren geforderten Angaben; Mit dem Angebot
Nachweise der Güteüberwachung entsprechend DIN-Normen; Der Auftragnehmer erbringt Nachweise der Güteüberwachung entsprechend DIN-Normen. Nicht genormte Bauteile
benötigen Prüfzeugnisse oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.; Mit dem Angebot
Nachweise (u.a. technische Datenblätter, Leistungserklärungen (DoP), Prüfzeugnisse und Zulassungsnachweise); Auf Verlangen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
technische Datenblätter
Leistungserklärungen (DoP)
Prüfzeugnisse und Zulassungsnachweise
Nachweise zu U-Werten, Schallschutz und ggf. Einbruchhemmung
Konformitätserklärungen gemäß DIN EN; Auf Anforderung der Vergabestelle
Nachweise für Leitfabrikate und Gleichwertigkeit; Soweit in den Leistungspositionen Leitfabrikate oder Produktsysteme genannt sind, dienen diese
ausschließlich der Beschreibung des Qualitäts- und Leistungsstandards.
Es können gleichwertige Systeme oder Produkte angeboten werden, sofern diese die in den jeweiligen Positionen sowie in den Technischen Vorbemerkungen festgelegten Anforderungen vollständig erfüllen.
Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter durch geeignete technische Unterlagen nachzuweisen.
Hierzu können insbesondere gehören:
· technische Datenblätter
· Leistungserklärungen (DoP)
· Prüfzeugnisse und Klassifizierungen
· bauaufsichtliche Zulassungen oder Verwendbarkeitsnachweise
· Herstellerangaben zu Systemaufbau, Eigenschaften und Einsatzbereichen
Die angebotenen Systeme müssen insbesondere hinsichtlich:
· der maßgeblichen Normen und Produktstandards,
· der geforderten technischen Kennwerte (z. B. U-Werte, Luft- und Schlagregendichtheit, Windlast),
· der Systemverträglichkeit mit angrenzenden Bauteilen sowie
· der vorgesehenen Einbau- und Verarbeitungsweise
mindestens den Anforderungen des jeweils genannten Leitprodukts entsprechen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Wird vom Bieter kein Fabrikat angegeben, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Leitfabrikat als
angeboten.; Auf Anforderung der Vergabestelle