Gemeinde Bad Essen / Sanierung und Teilneubau des Rathauses - Generalplanungsleist...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.04.2025
17.04.2025 12:00 Uhr
14.05.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
t:05415011100
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
DE944
vergabe@Lkos.de
+49 541501-1100
+49 541501-61100

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gemeinde Bad Essen / Sanierung und Teilneubau des Rathauses - Generalplanungsleistungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Gemeinde Bad Essen beabsichtigt die Sanierung und den Teilneubau ihres Rathauses, um die notwendigen Flächen zu schaffen, die für eine moderne und effiziente Verwaltung erforderlich sind.

Die Verwaltung ist derzeit in einer gewachsenen Struktur verschiedener Gebäude, beginnend an der Lindenstraße 41 mit dem denkmalgeschützten Rathaus, untergebracht. Die angrenzenden Bestandsgebäude wurden im Laufe der Jahre nach und nach durch Erschließungsbauten miteinander verbunden, um dem wachsenden Raumbedarf der Gemeindeverwaltung gerecht zu werden.

Die vorhandene technische Infrastruktur der einzelnen Baukörper, die Gebäude- und Raumzuschnitte sowie die fehlenden Erweiterungs- und Anpassungsmöglichkeiten an den aktuellen Raumbedarf stellen zunehmend eine Herausforderung dar. Zudem weist die bauliche Substanz einiger Gebäudeteile erhebliche Mängel auf. Dies hat die politischen Gremien der Gemeinde Bad Essen sowie die Verwaltung veranlasst, die Planung und Umsetzung des Projekts "Sanierung und Teilneubau des Rathauses" in Angriff zu nehmen.

Der Projektteil "Sanierung" bezieht sich dabei auf den unter Denkmalschutz stehenden Gebäudeteil, Lindenstraße 43. Der Projektteil "Teilneubau" bezieht sich auf die weiteren Gebäudeteile, gelegen an der Lindenstraße 41, Lindenstraße 39 und Gartenstraße 11. Mit dem Rückbau der Gebäude wird die Möglichkeit geschaffen, auf dem vorhandenen Grundstück ein neues, funktionales Verwaltungsgebäude zu errichten. Das zur Verfügung stehende Grundstück hat eine Fläche von insgesamt 2.264 m2.

Eine detaillierte Beschreibung des Projektes ist in der Anlage C01 "Projektbeschreibung" nachzulesen.

Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die Planungsleistungen des Generalplaners mit den nachfolgend beschriebenen Leistungsbildern sowie dem Abbruch einzelner Gebäudeteile. Die Leistungen sollen in
Stufen vergeben werden.

* Objektplanung
Grundleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI 2021 LPH 1 - 9 i. v. m. Anlage 10
1. Stufe: Die Leistungsphasen 1 - 3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 4 - 5 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 6 - 7 wird separat beauftragt.
4. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 8 - 9 wird separat beauftragt.

* Tragwerksplanung
Grundleistungen für die Tragwerkplanung nach § 49 ff HOAI 2021 LPH 1 - 6 i. v. m. Anlage 14
1. Stufe: Die Leistungsphasen 1 - 3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 5 - 6 wird separat beauftragt.

2.3. Technische Ausrüstung ALG 1 - 8
Grundleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 ff HOAI 2021 LPH 1 - 9 i. v. m. Anlage 15 für die Anlagengruppen 1 - 8
- ALG 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
- ALG 2 - Wärmeversorgungsanlagen
- ALG 3 - lufttechnische Anlagen
- ALG 4 - Starkstromanlagen
- ALG 5 - fernmelde- und informationstechnische Anlagen
- ALG 6 - Förderanlagen
- ALG 7 - nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
- ALG 8 - Gebäudeautomation
1. Stufe: Die Leistungsphasen 1 - 3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 4 - 5 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 6 - 7 wird separat beauftragt.
4. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 8 - 9 wird separat beauftragt.

Optionale Leistungen
- Bauphysik
Grundleistungen der Bauakustik (Schallschutz) nach Anlage 1 HOAI 2021 LPH 1 - 7
1. Stufe: Die Leistungsphasen 1 - 3 werden nach Antrag des Auftraggebers beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 4 - 5 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 6 - 7 wird separat beauftragt.

Grundleistungen der Raumakustik nach Anlage 1 HOAI 2021 LPH 1 - 7
1. Stufe: Die Leistungsphasen 1 - 3 werden nach Antrag des Auftraggebers beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 4 - 5 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 6 - 7 wird separat beauftragt.

- Brandschutz
Grundleistungen des Brandschutzes gem. AHO-Heft 17 LPH 1 - 5; 8
1. Stufe: Die Leistungsphasen 1 - 3 werden nach Antrag des Auftraggebers beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 4 - 5 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8 wird separat beauftragt.

Terminziele
- Planungsbeginn: direkt nach Auftragsvergabe
- Einreichen Bauantrag: 2. Quartal 2026
- Baubeginn: 4. Quartal 2026
- Fertigstellung: 3. Quartal 2028

Das Vergabeverfahren wird gemäß § 17 VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Es ist in die folgenden zwei Stufen geteilt:
* Stufe 1: Teilnahmewettbewerb
* Stufe 2: Verhandlungsverfahren (bestehend aus der Angebotsphase (AUS) "Erstes Angebot" und der Verhandlungsrunde (VR) "finales Angebot"); der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Auftrag auch ohne Verhandlung auf Grundlage des ersten Angebotes zu vergeben.

Der Auftraggeber beabsichtigt, mit vier Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs das Verhandlungsverfahren durchzuführen. Die Teilnahmeanträge, mit denen die Eignung nachgewiesen worden ist und die nicht nach § 57 VgV ausgeschlossen werden, werden anhand der in der Datei "TNW02 Eignungsmatrix" aufgeführten Kriterien bewertet, wodurch die Rangfolge der geeigneten Unternehmen definiert wird; bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
18.08.2025
30.09.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bad Essen
Deutschland
DE94E

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

1.
Die optionalen Planungsleistungen der Bauphysik und des Brandschutzes werden stufenweise (nur) nach Antrag des Auftraggebers beauftragt.

2.
Für die Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung erfolgt jeweils eine stufenweise Beauftragung: Die Leistungsphasen der Stufe 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufen 2 -4 werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 bis 4 besteht nicht.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

4
4
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

vgl. Dokument "C 01 Projektbeschreibung", Abschnitt 4 "Nachhaltigkeit"

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYT50TLDWE

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- / Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.

Bewerber- / Bieterfragen sind spätestens 09.04.2025 (für den Teilnahmewettbewerb) bzw. 05.06.2025 (für die Angebotsphase) ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.

Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!

Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

120
Tage

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Ein Nachweis (Original oder Fotokopie/Ablichtung) über das Bestehen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV - nicht älter als zwölf Monate - ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Deckungshöhe wird erst nach Auftragserteilung notwendig:
* Personen- und Sachschäden: 2.000.000 EUR netto
* Vermögensschäden: 2.000.000 EUR netto

Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise zur Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Prüfzeugnis zur Befähigung der Berufsbezeichnung "Architekt/in" gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 i.V.m. § 75 VgV als Kopie (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen)

Zudem sind grds. maximal drei Referenzen für durchgeführte und umgesetzte Planungen im Bereich der Generalplanungsleistungen aufzuführen.

Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
Folgende Mindestanforderungen müssen von den Referenzen erfüllt sein, damit sie gewertet werden können:

* Zeitraum der Leistungserbringung
Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung und innerhalb der letzten sieben Jahre fertiggestellt worden sein. Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 17.03.2018 (gültiger Zeitraum ? 17.03.2018 - 17.03.2025).

* Honorarzone III
Die Referenzen müssen im Bereich der Objektplanung mind. in die Honorarzone III und TA II eingegliedert sein.

* Leistungsphasen
Mit den drei eingereichten Referenzen muss in der Summe nachgewiesen werden, dass die HOAI-Leistungsphasen 2 - 5 für die Objektplanung sowie die Leistungsphasen 2 - 5 für die Technische Ausrüstung (ALG 1, 2 und 4) abeschlossen wurden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Beschäftigter

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei Kalenderjahre muss mindestens fünf Mitarbeitende im Bereich Objektplanung ausweisen. Andernfalls wir der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen

Es sind grds. maximal drei Referenzen für durchgeführte und umgesetzte Planungen im Bereich der Generalplanungsleistungen aufzuführen.

Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen
.
Folgende Mindestanforderungen müssen von den Referenzen erfüllt sein, damit sie gewertet werden können:

* Zeitraum der Leistungserbringung
Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung und innerhalb der letzten sieben Jahre fertiggestellt worden sein. Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 17.03.2018 (gültiger Zeitraum ? 17.03.2018 - 17.03.2025).

* Honorarzone III
Die Referenzen müssen im Bereich der Objektplanung mind. in die Honorarzone III und TA II eingegliedert sein.

* Leistungsphasen
Mit den drei eingereichten Referenzen muss in der Summe nachgewiesen werden, dass die HOAI-Leistungsphasen 2 - 5 für die Objektplanung sowie die Leistungsphasen 2 - 5 für die Technische Ausrüstung (ALG 1, 2 und 4) abgeschlossen wurden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bewertung der Referenzen

Die Teilnahmeanträge, mit denen die Eignung nachgewiesen worden ist und die nicht nach § 57 VgV ausgeschlossen werden, werden anhand
der folgenden Unterkriterien bewertet (vgl. auch Datei "TNW02 Eignungsmatrix", wodurch die Rangfolge der geeigneten Unternehmen definiert wird; bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Die Unterkriterien müssen nicht zwingend erfüllt sein.

1. Erbrachte zusammenhängende Leistungsphasen
Jede Referenz, bei der mehrere zusammenhängende Leistungsphasen gem. HOAI in der Objektplanung erbracht wurden, erhält Punkte in der folgenden Staffelung:
* ab 5 Leistungsphasen: 1 Punkt
* ab 6 Leistungsphasen: 2 Punkte
* ab 7 Leistungsphasen: 3 Punkte

2. Vergleichbare Nutzungsart
Jede Referenz, die eine vergleichbare Nutzungsart (hier definiert als Verwaltungsgebäude) aufweist, erhält einen Punkt.

3. Erfahrung mit der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden
Jede Referenz, bei der ein denkmalgeschütztes Gebäude(-teil) saniert wurde, erhält einen Punkte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

* Nachhaltigkeit

Um das Anliegen der Nachhaltigkeit zu fördern, wird von der Gemeinde Bad Essen angesehen:

als unverzichtbar:
- Sonnenschutz als äußere Maßnahme
- Photovoltaik entsprechend den Anforderung nach NKlimaG
- Einhaltung der Anforderungen gemäß GEG
- thermischer Komfort im Winter und Sommer
- Beleuchtungsqualität von Tages- und Kunstlicht
- Umnutzungsfähigkeit (Anpassungsfähigkeit an andere Rahmenbedingungen)

als sehr wichtig:
- Verzicht auf fossile Brennstoffe
- Regenwassernutzung zur Bewässerung der Grünanlagen im Ortskern
- Vermeidung nicht recyclingfähiger Baustoffe
- Ausschluss von Baustoffen mit VOC
- kompakte Bauweise, günstiges Verhältnis A/V
- Vermeidung von unterhaltungs- und pflegeaufwendigen Konstruktionen

Bezüglich der Themenfelder Schadstoffe, Topographie, Wasserschutzgebiet wird auf die Datei "C01 Projektebeschreibung", dort Abschnitt 5 verwiesen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung