Die Gemeinde Bad Essen beabsichtigt die Sanierung und den Teilneubau ihres Rathauses, um die notwendigen Flächen zu schaffen, die für eine moderne und effiziente Verwaltung erforderlich sind.
Die Verwaltung ist derzeit in einer gewachsenen Struktur verschiedener Gebäude, beginnend an der Lindenstraße 41 mit dem denkmalgeschützten Rathaus, untergebracht. Die angrenzenden Bestandsgebäude wurden im Laufe der Jahre nach und nach durch Erschließungsbauten miteinander verbunden, um dem wachsenden Raumbedarf der Gemeindeverwaltung gerecht zu werden.
Die vorhandene technische Infrastruktur der einzelnen Baukörper, die Gebäude- und Raumzuschnitte sowie die fehlenden Erweiterungs- und Anpassungsmöglichkeiten an den aktuellen Raumbedarf stellen zunehmend eine Herausforderung dar. Zudem weist die bauliche Substanz einiger Gebäudeteile erhebliche Mängel auf. Dies hat die politischen Gremien der Gemeinde Bad Essen sowie die Verwaltung veranlasst, die Planung und Umsetzung des Projekts "Sanierung und Teilneubau des Rathauses" in Angriff zu nehmen.
Der Projektteil "Sanierung" bezieht sich dabei auf den unter Denkmalschutz stehenden Gebäudeteil, Lindenstraße 43. Der Projektteil "Teilneubau" bezieht sich auf die weiteren Gebäudeteile, gelegen an der Lindenstraße 41, Lindenstraße 39 und Gartenstraße 11. Mit dem Rückbau der Gebäude wird die Möglichkeit geschaffen, auf dem vorhandenen Grundstück ein neues, funktionales Verwaltungsgebäude zu errichten. Das zur Verfügung stehende Grundstück hat eine Fläche von insgesamt 2.264 m2.
Eine detaillierte Beschreibung des Projektes ist in der Anlage C01 "Projektbeschreibung" nachzulesen.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die Planungsleistungen des Generalplaners mit den nachfolgend beschriebenen Leistungsbildern sowie dem Abbruch einzelner Gebäudeteile. Die Leistungen sollen in
Stufen vergeben werden.
* Objektplanung
Grundleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI 2021 LPH 1 - 9 i. v. m. Anlage 10
1. Stufe: Die Leistungsphasen 1 - 3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 4 - 5 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 6 - 7 wird separat beauftragt.
4. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 8 - 9 wird separat beauftragt.
* Tragwerksplanung
Grundleistungen für die Tragwerkplanung nach § 49 ff HOAI 2021 LPH 1 - 6 i. v. m. Anlage 14
1. Stufe: Die Leistungsphasen 1 - 3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 5 - 6 wird separat beauftragt.
2.3. Technische Ausrüstung ALG 1 - 8
Grundleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 ff HOAI 2021 LPH 1 - 9 i. v. m. Anlage 15 für die Anlagengruppen 1 - 8
- ALG 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
- ALG 2 - Wärmeversorgungsanlagen
- ALG 3 - lufttechnische Anlagen
- ALG 4 - Starkstromanlagen
- ALG 5 - fernmelde- und informationstechnische Anlagen
- ALG 6 - Förderanlagen
- ALG 7 - nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
- ALG 8 - Gebäudeautomation
1. Stufe: Die Leistungsphasen 1 - 3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 4 - 5 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 6 - 7 wird separat beauftragt.
4. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 8 - 9 wird separat beauftragt.
Optionale Leistungen
- Bauphysik
Grundleistungen der Bauakustik (Schallschutz) nach Anlage 1 HOAI 2021 LPH 1 - 7
1. Stufe: Die Leistungsphasen 1 - 3 werden nach Antrag des Auftraggebers beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 4 - 5 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 6 - 7 wird separat beauftragt.
Grundleistungen der Raumakustik nach Anlage 1 HOAI 2021 LPH 1 - 7
1. Stufe: Die Leistungsphasen 1 - 3 werden nach Antrag des Auftraggebers beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 4 - 5 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 6 - 7 wird separat beauftragt.
- Brandschutz
Grundleistungen des Brandschutzes gem. AHO-Heft 17 LPH 1 - 5; 8
1. Stufe: Die Leistungsphasen 1 - 3 werden nach Antrag des Auftraggebers beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphasen 4 - 5 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8 wird separat beauftragt.
Terminziele
- Planungsbeginn: direkt nach Auftragsvergabe
- Einreichen Bauantrag: 2. Quartal 2026
- Baubeginn: 4. Quartal 2026
- Fertigstellung: 3. Quartal 2028
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 17 VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Es ist in die folgenden zwei Stufen geteilt:
* Stufe 1: Teilnahmewettbewerb
* Stufe 2: Verhandlungsverfahren (bestehend aus der Angebotsphase (AUS) "Erstes Angebot" und der Verhandlungsrunde (VR) "finales Angebot"); der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Auftrag auch ohne Verhandlung auf Grundlage des ersten Angebotes zu vergeben.
Der Auftraggeber beabsichtigt, mit vier Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs das Verhandlungsverfahren durchzuführen. Die Teilnahmeanträge, mit denen die Eignung nachgewiesen worden ist und die nicht nach § 57 VgV ausgeschlossen werden, werden anhand der in der Datei "TNW02 Eignungsmatrix" aufgeführten Kriterien bewertet, wodurch die Rangfolge der geeigneten Unternehmen definiert wird; bei Punktgleichheit entscheidet das Los.