Art der Leistung
Erstellung eines Gutachtens zur medizinischen Versorgung im Landkreis Osnabrück
Umfang der Leistung
Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt auf Grundlage des einstimmigen Kreistagsbeschlusses vom 30.06.2025 die Auftragsvergabe eines Gutachtens zur umfassenden Analyse der gegenwärtigen und zukünftigen medizinischen Versorgungssituation im Kreisgebiet mit engen Bezügen zur Stadt Osnabrück und zu angrenzenden Gebietskörperschaften. Ziel des Gutachtens ist es, den aktuellen Stand der ambulanten und stationären Versorgung systematisch zu erfassen, die voraussichtliche Bedarfsentwicklung der Bevölkerung abzuleiten und bestehende sowie potenzielle künftige Versorgungslücken zu identifizieren.
Das Gutachten soll dem Landkreis dazu dienen, eine fundierte Basis für eine eigenständige und sachgerechte Beurteilung der regionalen Versorgungslage zu erhalten. Auf dieser Grundlage sollen Handlungsfelder, Steuerungsbedarfe und Entwicklungsmöglichkeiten transparent aufgezeigt werden, um eine vorausschauende, bedarfsgerechte, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für die Bevölkerung des Landkreises Osnabrück sicherzustellen.
Die Vergabe dieser Leistung erfolgt durch eine freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb. Das Vergabeverfahren gliedert sich in
· den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und
· die Angebotsphase, zu der nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbern zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbern ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerber und mit der Auswahl der Bewerber durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden.
Den ausgewählten Bewerbern wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Die Bieter können ein verbindliches Erstangebot abgeben. Die Bieter werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Durchführung der Präsentation, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Mit der Bearbeitung ist unmittelbar nach der Beauftragung zu beginnen. Das Gutachten ist spätestens bis zum 31.10.2026 dem Auftraggeber vorzulegen und bei Bedarf vorzustellen. Die Zwischenergebnisse sind in regelmäßigen Abständen mitzuteilen. Die Terminierung wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zum Start der Auftragsvergabe besprochen.