Art der Leistung
Gemeinde Bad Essen / Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzeptes
Umfang der Leistung
Ausschreibungsgegenstand ist die Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzeptes für die Gemeinde Bad Essen durch einen geeigneten, fachkundigen externen Dienstleister unter Beteiligung aller relevanten Akteure. Inhalt des Auftrags ist die professionelle Prozessunterstützung und -umsetzung, die Organisation und Durchführung von Beteiligungsformaten sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Das Starkregenvorsorgekonzept soll eine fundierte Grundlage für die zukünftige Anpassung an die Folgen von Starkregenereignissen und urbanen Sturzfluten schaffen. Hierzu sind insbesondere folgende aufeinander aufbauende Aufgabenpakete zu bearbeiten:
1. Bestandsaufnahme und Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen
2. Erstellung einer Starkregengefahrenanalyse einschließlich hydraulischer Modellierung
3. Identifikation und Bewertung von Risikobereichen sowie besonders gefährdeten Objekten und Infrastrukturen
4. Risikoanalyse und Schadenspotenzialbewertung
5. Entwicklung eines kommunalen Handlungskonzeptes zur Starkregenvorsorge
6. Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges für öffentliche und private Akteure
7. Durchführung eines Beteiligungs- und Kommunikationsprozesses
8. Entwicklung einer Umsetzungs- und Verstetigungsstrategie
9. Erarbeitung eines Monitorings und einer Erfolgskontrolle
Ziel des Starkregenvorsorgekonzeptes ist die Verbesserung der Resilienz der Gemeinde Bad Essen gegenüber den Folgen von Starkregenereignissen. Durch die zunehmenden
Auswirkungen des Klimawandels ist künftig mit einer Häufung und Intensivierung von Starkregenereignissen zu rechnen. Ziel ist es daher, Risiken frühzeitig zu erkennen, Schäden an Menschen, Gebäuden, Infrastruktur sowie Umweltgütern zu minimieren und die Eigenvorsorge von Grundstückseigentümern sowie die kommunale Vorsorge zu stärken.
Die Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzeptes für die Gemeinde Bad Essen ist eine geförderte Maßnahme und muss nach dem UAN Praxisleitfaden "Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen" für
Städte und Kommunen erstellt werden.
Das Angebot darf die Bruttosumme von 86.870,00 EUR nicht überschreiten. Die Risikokommunikation muss 20% der Gesamtausgaben betragen.
Es ist zu beachten, dass gemäß der Förderrichtlinie zudem folgende Positionen gedeckelt sind (vgl. die in den Vergabeunterlagen enthaltene Honorarübersicht):
- 5: Endredaktion und Druck des Konzeptes (maximal 5.000 EUR)
- 2.3: Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung (maximal 10.000 EUR)
- ÖB 3 und 4: Begleitende Öffentlichkeitsarbeit ("in der Regel bis zu" 5.000 EUR)
Ausführungszeitraum:
Basierend auf der Förderzusage vom 15.04.2026 erstreckt sich die Projektlaufzeit vom 01.11.2026 bis 31.12.2027. Somit muss das Vorhaben am 12.12.2027 abgeschlossen und abgerechnet sein.