Büromöbelbedarf der Stadt Osnabrück 10.02.2026 - 09.02.2028 (optional 2x 1 Jahr Verlängerung)
Tische, Schränke, Zubehör
optional 2x 1 Jahr Verlängerung
Preis
Allgemeine Verarbeitungsqualität3 Punkte = sehr gut2 Punkte = gut1 Punkt = ausreichend0 Punkte = nicht den Anforderungen entsprechendStandfestigkeit, Stabilität3 Punkte = sehr gut2 Punkte = gut1 Punkt = ausreichend0 Punkte = nicht den Anforderungen entsprechendGängigkeit von Schiebetüren und Schüben3 Punkte = sehr leicht2 Punkte = gut1 Punkt = ausreichend0 Punkte = nicht den Anforderungen entsprechendQualität der Materialien3 Punkte = sehr gut2 Punkte = gut1 Punkt = ausreichend0 Punkte = nicht den Anforderungen entsprechendTischplatte schwingungsfrei?3 Punkte = schwingungsfrei2 Punkte = gut1 Punkt = ausreichend0 Punkte = nicht den Anforderungen entsprechendOptischer Eindruck3 Punkte = sehr gut2 Punkte = gut1 Punkt = ausreichend0 Punkte = nicht den Anforderungen entsprechendLänge der Garantie3 Punkte = länger als 60 Monate 2 Punkte = länger als 48 Monate 1 Punkt = änger als 36 Monate 0 Punkte = 36 MonateKabelmanagement3 Punkte = sehr gut2 Punkte = gut1 Punkt = ausreichend0 Punkte = nicht den Anforderungen entsprechendAnschlaggeräusch von Schubladen3 Punkte = sehr gut2 Punkte = gut1 Punkt = ausreichend0 Punkte = nicht den Anforderungen entsprechendKantenbeschaffenheit3 Punkte = sehr gut2 Punkte = gut1 Punkt = ausreichend0 Punkte = nicht den Anforderungen entsprechend
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind im Vergabeportal bis zum 12.12.2025 zu stellen. Bitte nur diesen Kommunikationsweg nutzen! Auskunftsersuchen, die nicht bis zu o.g. Termin vorliegen, werden nicht beantwortet.