Lieferung einer Kompaktkehrmaschine
1 Kompaktkehrmaschine
-
Auf die Frist nach § 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden muss, wird hingewiesen.
Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind im Vergabeportal bis zum 28.10.2025 zu stellen.
Bitte nur diesen Kommunikationsweg nutzen!
Auskunftsersuchen, die nicht bis zu o.g. Termin vorliegen, werden nicht beantwortet.
Unterlagen zu Prüfung des Angebotes werden Nachgefordert.
Ausschlussgründe nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 19 Mindestlohngesetz, 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, 98c Aufenthaltsgesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, 4 und 8 NTVergG werden dem nationalen Recht entsprechend geprüft.
Produktdatenblätter (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Umsatz der letzten drei Kalenderjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Keine Angaben