Aufnahme von behördlich sichergestellten Hunden
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Osnabrück - FD Öffentliche Aufträge
Luisenstrasse 18, 2. OG
49074
Osnabrück
Deutschland
+49 5413233213
+49 5413234326
oeffentlicheauftraege@osnabrueck.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYY6YTJGAGZJ3

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYY6YTJGAGZJ3/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Aufnahme von behördlich sichergestellten Hunden

Umfang der Leistung
Aufnahme max. fünf gleichzeitig sichergestellte Hunde

Haupterfüllungsort

Stadt Osnabrück
Postfach 4460
49034
Osnabrück

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

02.03.2026
28.02.2031

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

02.03.2026
28.02.2031

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Erlaubnis nach §11 des Tierschutzgesetzes;
Geeignetheit zum Halten der Hunde; Sachkundenachweis

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

16.01.2026 08:30 Uhr

Bindefrist des Angebots

27.02.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind im Vergabeportal bis zum 09.01.2025 zu stellen.

Bitte nur diesen Kommunikationsweg nutzen!

Auskunftsersuchen, die nicht bis zu o.g. Termin vorliegen, werden nicht beantwortet.

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