Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Osnabrück an ein Gigabitnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell)Ausführungsbeginn: 01.01.2026 Ausführungsende: 31.12.2027
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Es war ein Marketing- und Vertriebskonzept (max. 5 Seiten, Schrift: Arial, Schriftgröße: 11) vorzulegen, in dem mindestens zu den unter Abschnitt III. Ziff. 4.9 aufgeführten Aspekten ausgeführt wird.
Die Bewertung der angebotenen Realisierungszeiträume vom Zeitpunkt des Vorliegens der Zuwendungsbescheide von Bund und Land in finaler Höhe bis zur vollständigen Inbetrieb-nahme des Netzes, einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn wird nach untenstehender Kategorisierung vorgenommen.
Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hoch-gerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert.
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es war daher ein plausibles und nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen.
Auf die Frist nach § 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden muss, wird hingewiesen.
Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind im Vergabeportal bis zum 25.04.2025 zu stellen.
Bitte nur diesen Kommunikationsweg nutzen!
Auskunftsersuchen, die nicht bis zu o.g. Termin vorliegen, werden nicht beantwortet.