Unterhalts- und Sonderreinigunhgsarbeiten, Veranstaltungsbetreung, Gastronomiereinigung, Fensterreinigung, Winterdienst und Aussenreinigung
Es besteht eine 3-malige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate.
Angebotspreis
Qualität des eingesetzten Personals
angesetzte Jahresstunden
Für die Reinigung sind grundsätzlich umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigungsmittel zu verwenden. Der AN setzt ausschließlich Produkte ein, die ein EU-Umweltzeichen (z.B. Euro-Blume oder gleichwertige Art) vorweisen können.
Der AN sichert mit Abgabe seines Angebotes zu, ohne Ausnahme sämtliche Bedingungen, die aus dem Tarifvertrag des Gebäudereiniger - Handwerkes resultieren, einzuhalten.-
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind im Vergabeportal bis zum 26.02.2026 zu stellen.
Bitte nur diesen Kommunikationsweg nutzen!
Auskunftsersuchen, die nicht bis zu o.g. Termin vorliegen, werden nicht beantwortet.
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