Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten acht Jahre (ab 01.01.2018), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Ausstellungsplanung, vorzugsweise Dauerausstellung mit vornehmlich kulturhistorischen Themen).
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XIII der Vergabeunterlagen).
Vergleichbar sind nur innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossene Referenzprojekte. Die Leistungen der ausführenden Unternehmen müssen nach dem 01.01.2018 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags abgenommen und die Ausstellung in Betrieb genommen sein.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
? Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
? Art der Planung (Dauerausstellung, Sonderausstellung, einzelne Module)
? Gegenstand der Ausstellung (vornehmlich kulturhistorische Themen, auch kulturhistorische Themen, keine/sehr wenige kulturhistorische Themen)
? Komplexität der Module (Interaktive Module (virtuell/mechanisch), Flachware, Text, Ton, Film, Foto)
? Umgang mit sensiblen Themen, insbesondere Krieg, Verfolgung, Flucht, Exil, Traumata (sensible Themen enthalten, keine sensiblen Themen enthalten)
? Kurze Beschreibung des Projekts
? Fläche (m2)
? Kosten (brutto)
? Projektzeitraum (Beauftragung / Beginn Realisierung / Abnahme / Inbetrieb-nahme)