Referenzen des Unternehmens - Mind. drei (Unternehmens-)Referenzen aus den letzten zehn Jahren (Stichtag 01.01.2015) für energetische Sanierungen im Bestandsgebäude mit vergleichbaren Planungsanforderungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes, mit mindestens folgenden Angaben: Projektbezeichnung, Kurzbeschreibung, Auftraggeber mit Angaben der Ansprechpartner:in, Projektzeitraum, Name Projektleiter:in, Name stellv. Projektleiter:in, Angabe der Leistungsphasen, Angabe der anrechenbaren Kosten sowie Honorare, Angabe Besonderer Leistungen sowie zusätzliche Leistungen.
Die Bewerber legen im Rahmen der Darlegung für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit mind. 3 Unternehmensreferenzen vor. Die Referenzen müssen innerhalb der in den letzten 10 Jahren (ab dem 01.01.2015) erbrachte wesentliche Leistungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) beinhalten und abgeschlossen sein. Referenzen, die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen waren, werden nicht berücksichtigt. Als abgeschlossen wird die Fertigstellung des Gebäudes in betriebsfertigem Zustand verstanden.
Die Referenzen werden hinsichtlich der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen durch die Auftraggeberin geprüft. Anschließend erfolgt eine weitergehende qualitative Bewertung hinsichtlich der Vergleichbarkeit. Soweit die jeweilige/n Mindestreferenz/en die gestellten Mindestanforderungen nicht nachweist/nachweisen, ist der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die geforderte/n Mindestreferenz/en soll/en die Eignung der Teilnehmenden im Sinne der zu vergebenden Dienstleistung abbilden. Bei der Bewertung der Referenzen ist relevant, ob es sich um einen mit der Bauaufgabe vergleichbaren Schwierigkeitsgrad bei den Planungsanforderungen handelt, ob die Kosten- und Terminvorgaben des jeweiligen Auftraggebers eingehalten wurden und ob die gewünschten Funktionen, Nutzungsanforderungen und Qualitäten des jeweiligen Auftraggebers erfüllt worden sind.
Die Darstellung der Referenzen hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Mehrfachbewerbungen auch unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens führen zum Ausschluss aller Bewerbungen aus dem Verfahren.
Eine Referenz ist dann im Sinne der zu treffenden Vergabeentscheidung geeignet, wenn sie im Auftrag eines Auftraggebers erfolgte und objektplanerische Leistungen gem. § 34 HOAI für energetische Sanierungen im Bestand innerhalb der letzten zehn Jahre nachweist.
Diese Referenz muss eine mit dem vorliegenden Projekt vergleichbare Aufgabenstellung und Schwerpunkte nachweisen. Hierunter fallen:
- Bildungsstätte
In Bezug auf die Unternehmensreferenzen muss die Leistung alle Leistungsphasen (1-9) umfasst haben.
Die genaue Bewertung und damit verbundenen Maßstäbe sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.