Es soll eine Machbarkeitsstudie zur Installation einer Schilfanlage am Otterstedter See vergeben werden. Auftraggeber ist der Flecken Ottersberg. Berechtigter und Verpflichteter aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich der Flecken Ottersberg.
Machbarkeitsstudie zur Installation einer Schilfanlage am Otterstedter See
Preis
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Es gelten die jeweils aktuellen Mehrwertsteuersätze zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Etwaige eigene Vertragsbedingungen, wie eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, haben keine Gültigkeit.
Sofern Sie ein bereits eingereichtes Angebot überarbeiten möchten, ziehen Sie dieses bitte zunächst über das Vergabeportal zurück und laden Sie anschließend ein neues, überarbeitetes Angebot über das Bietertool hoch. Auf diese Weise wird eine Doppelabgabe vermieden.